(ots) - Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V.
(BVMW) und der Händlerbund e.V. begrüßen die Entscheidung des
Deutschen Bundestages zur Abschaffung der allgemeinen Störerhaftung,
bedauern jedoch die dadurch geschaffene Rechtsunsicherheit von
Unterlassungsansprüchen durch Abmahnungen. Die Ausweitung der
Haftungsprivilegien der Telekommunikationsunternehmen auch auf
kleinere gewerbliche Anbieter schaffe zwar die Störerhaftung defacto
ab, lässt aber die Frage offen, ob Unternehmen per Abmahnung den
WLAN-Betreiber zur Unterlassung zwingen können. Bereits seit über
einem Jahr setzen sich der BVMW und der Händlerbund für die Schaffung
haftungsfreier WLAN-Hotspots ein.
BVMW und Händlerbund hatten den Gesetzentwurf zur Störerhaftung
bereits im Dezember 2015 in einer Stellungnahme kritisiert und in
einem gemeinsamen Brief an die zuständigen Ausschussmitglieder die
Abschaffung der WLAN-Störerhaftung gefordert.
BVMW-Präsident Mario Ohoven begrüßt die Gesetzesänderung
grundsätzlich, bleibt aber skeptisch bei der Auslegung zu
Unterlassungsansprüchen. "Der unbehinderte Zugang zum Internet und
damit die Möglichkeit der digitalen Vernetzung und Kommunikation ist
gerade für Klein- und Mittelbetriebe eine wichtige Voraussetzung für
die Teilnahme an der digitalen Wirtschaft. Die Abschaffung der
Störerhaftung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur
Digitalisierung in Deutschland, daher hätten wir uns eine klare
Formulierung dazu im Gesetzestext gewünscht".
"Das Gesetz ebnet den Weg mit dem Wegfall der Störerhaftung,
schaffe aber auch gleichzeitig eine Rechtsunsicherheit, in dem es bei
Fragen zu Unterlassungsansprüchen auf die einheitliche Auslegung der
Gerichte vertraue," so Florian Seikel, Hauptgeschäftsführer des
Händlerbundes. Zwar regelt die Begründung des Rechtstextes eine
Befreiung von Schadensersatzansprüchen, diese ist jedoch nicht
rechtsbindend. "Gerade kleine und mittelständische digitale
Unternehmen sind hier benachteiligt, da der juristische Weg oft
teurer ist, als einen Ausgleich oder Unterlassung zu zahlen" so
Seikel. Da das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur
Störerhaftung noch aussteht, bleibt abzuwarten wie die Richter in
Luxemburg entscheiden werden.
Pressekontakt:
BVMW e.V.
Eberhard Vogt
Pressesprecher
eberhard.vogt(at)bvmw.de
Tel.: 030 533206-20
Händlerbund e.V.
Franziska Ulbricht
Pressereferentin
presse(at)haendlerbund.de
Tel.: 0341 926590