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TÜV Rheinland: Beim Auffahren auf die Autobahn immer Vorrang gewähren / Reißverschlussverfahren gilt nicht auf der Beschleunigungsspur / Notfalls anhalten / Befahren des Standstreifens verboten (FOTO)

ID: 1364449

(ots) -
Was tun, wenn einem beim Einfädeln auf die Autobahn oder auf eine
Kraftfahrstraße plötzlich der Beschleunigungsstreifen "ausgeht"?
"Kraftfahrer müssen in jedem Fall dem fließenden Verkehr Vorrang
gewähren und notfalls anhalten, um dann mit dem erforderlichen
Sicherheitsabstand auf die rechte Fahrspur zu wechseln", betont
Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÃœV Rheinland: "Bei
Auffahren auf die Autobahn gilt nicht das Reißverschlussverfahren.
Das greift nur dann, wenn zwei oder mehrere Fahrspuren etwa wegen
eines Hindernisses zusammengeführt werden." Das Befahren des
Standstreifens als verlängerte Beschleunigungsspur ist grundsätzlich
verboten.

Ausreichend Sicherheitsabstand einhalten

Um sicher auf die Autobahn zu gelangen, den linken Blinker setzen,
zügig beschleunigen, den fließenden Verkehr in den Rückspiegeln und
schließlich per Schulterblick beobachten und dann mit ausreichend
Abstand auf die rechte Spur fahren. Auf keinen Fall mit Gewalt
zwischen zwei Fahrzeuge drängeln. Das bringt einen selbst und andere
in Gefahr. Ãœbrigens: Auf der Beschleunigungsspur darf schneller
gefahren werden als auf dem rechten Fahrstreifen.

Zunächst auf der rechten Spur bleiben

Andere Verkehrsteilnehmer können bei Auffahrmanövern -
insbesondere von langsamen Fahrzeugen wie schwer beladenen Lkw - die
Geschwindigkeit reduzieren oder nach links ausweichen, sofern das der
fließende Verkehr gefahrlos zulässt. "Nach dem Einfädeln aus
Sicherheitsgründen zunächst auf der rechten Spur weiterfahren und
nicht direkt nach links ausscheren. Auch hier gilt: Erst wenn sich im
Rückspiegel eine ausreichend große Lücke ergibt, die Fahrspur
wechseln", erklärt TÜV Rheinland-Fachmann Sander.



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Datum: 03.06.2016 - 10:00 Uhr
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