PresseKat - Gericht weist Klage von Ex-Schüler der Odenwaldschule gegen ARD-Film ab.

Gericht weist Klage von Ex-Schüler der Odenwaldschule gegen ARD-Film ab.

ID: 1364522

(ots) -
Köln/Hamburg 3. Juni 2016: Das Landgericht Hamburg weist die Klage
eines ehemaligen Schülers der Odenwaldschule gegen das WDR/ARD
Degeto-Missbrauchsdrama "Die Auserwählten" ab. Das Gericht stellt
fest, dass eine schadensersatzbegründende Verletzung von
Persönlichkeitsrechten nicht vorgelegen hat.

Der am 1. Oktober 2014 um 20.15 Uhr im Ersten gesendete WDR/ARD
Degeto-Fernsehfilm "Die Auserwählten" über den Missbrauchsskandal an
der Odenwaldschule erzielte große Aufmerksamkeit und erreichte über
fünf Millionen Zuschauer. Eine Texttafel zu Beginn des Films erklärte
explizit, dass der von der ndF: Berlin produzierte und von Christoph
Roehl nach dem Drehbuch von Sylvia Leuker und Benedikt Röskau
inszenierte Fernsehfilm keine Verfilmung eines persönlichen
Einzelschicksals darstellt. Stattdessen thematisiert der Film den
Missbrauch von mindestens 132 Kindern durch den damaligen Schulleiter
und andere Lehrer exemplarisch in seinen grundlegenden Mechanismen.
Dennoch wurde nach Filmausstrahlung von zwei ehemaligen
Odenwaldschülern, die sich in Filmcharakteren mit ihrer individuellen
Geschichte wiederzuerkennen glaubten, auf Schadensersatz wegen
Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte geklagt.

Die Klage eines Ex-Schülers wurde nun inklusive der
Schadensersatzforderungen vom LG Hamburg abgewiesen. Ein weiterer
Kläger zeigte sich nachfolgend mit einer Ergänzung der Texttafel
einverstanden, dass es sich bei einer der Filmfiguren nicht um seine
Person handelt.

"Der WDR und wir sind über diese Entscheidung sehr froh", so
ndF-Produzent Hans-Hinrich Koch. "Vor allem, weil das Urteil auch
branchenweite Bedeutung für künftige Verfilmungen von
zeitgeschichtlichen Stoffen und deren authentische Umsetzung hat".
"Dass wir in dem Verfahren auch die Kunstfreiheit von Filmemachern
verteidigen, war dem WDR und uns sehr bewusst", so Koch weiter.




"Deutlich machen wollten wir aber auch, dass der Film viele
Erfahrungen jener Betroffenen thematisiert, die uns bei dem Film sehr
unterstützt haben - und eben nicht die Einzelgeschichten der beiden
Kläger."

Nach Meinung des verantwortlichen WDR-Redakteurs Götz Schmedes
unterstreicht die Entscheidung des Gerichts noch einmal deutlich die
Intention der Filmemacher. "Wir wollen mit dem Film vor allem den
Betroffenen des Missbrauchs Gehör verschaffen. Auf eine von den
Klägern behauptete äußerliche Ähnlichkeit mit realen Personen kam es
uns im Film jedoch nicht an. Dies konnten wir mit Verweis auf über
130 fast deckungsgleich stattgefundene Missbrauchsschicksale auch
deutlich belegen. Viele Experten aus dem Bereich der
Missbrauchsprävention sehen die besondere Stärke des Films gerade
darin, dass er über den Einzelfall hinaus die Mechanismen von
institutionellem Missbrauch aufzeigt."

Der Unabhängige Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, bezeichnete den Film als
wichtigen Präventionsbeitrag zur Aufklärung über die Mechanismen
sexuellen Missbrauchs von Kindern. Künftig soll der Film nun auch in
der Aufklärungs- und Präventionsarbeit in Schulen, Vereinen und
anderen Einrichtungen zum Einsatz kommen.



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Datum: 03.06.2016 - 11:16 Uhr
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