Im Jahr 2010 wird die Maschinensicherheit neu definiert. Ab dem 29.12.2009 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Als Ihr zuverlässiger Partner für Maschinen-Kennzeichnung zeigen wir Ihnen die wesentlichen Änderungen bei der Kennzeichnung Ihrer Maschinen auf.
(firmenpresse) - Im Jahr 2010 wird die Maschinensicherheit neu definiert. Ab dem 29.12.2009 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Als Ihr zuverlässiger Partner für Maschinen-Kennzeichnung zeigen wir Ihnen nachfolgend die wesentlichen Änderungen bei der Kennzeichnung Ihrer Maschinen auf.
Ab dem 29.12.2009 müssen folgenden Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein:
• Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und ggf. seines Bevollmächtigten
• Bezeichnung der Maschine
• CE-Kennzeichnung
• Baureihen- oder Typenbezeichnung, ggf. Seriennummer
• Baujahr, d.h. das Jahr in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde
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Parallel zur Einführung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird die EN 954 von der EN ISO 13849 abgelöst. Die EN ISO 13849 ist als harmonisierte Norm unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelistet. In der EN ISO 13849 sind nun auch Anforderungen für programmierbare, elektronische Systeme definiert. Der Software-Assistent SISTEMA hilft Ihnen bei der sicherheitstechnischen Bewertung nach EN ISO 13849. SISTEMA wird Ihnen von der BGIA unter http://www.dguv.de/bgia/de/pra/softwa/sistema/index.jsp kostenlos zum Download angeboten!
HEIN Industrieschilder GmbH
Carl-Benz-Str. 4
74889 Sinsheim
Tel: 07261 - 952 777
Fax: 07261 - 952 708
E-Mail: vertrieb(at)hein.eu
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