PresseKat - Service-Bereich - Wohngebäudeversicherung

Service-Bereich - Wohngebäudeversicherung

ID: 13655

(firmenpresse) - Eine Wohngebäudeversicherung benötigt jeder, der eine
Immobilie besitzt. Diese Police als Standardschutz wird von
vielen Geldinstituten für die Kreditvergabe vorausgesetzt. Da
aber nicht alle Schadenfälle eindeutig zu regeln sind, haben
wir Andreas Hackbarth, Spezialist für Schadenverhütung bei
der GRUNDEIGENTÃœMER VERSICHERUNGEN UND FINANZEN, drei
Fragen zum Kleingedruckten gestellt.

Sprayer haben über Nacht meine Hausfassade mit Graffiti
beschmiert. Fällt dieser Schaden unter den Schutz meiner
Wohngebäudeversicherung?

Hackbarth: Das kommt ganz auf die abgeschlossenen
Leistungen an. Die meisten Standarddeckungen umfassen
Schäden die durch Brand, Blitzschlag, Explosion,
Leitungswasser oder Sturmereignisse entstehen. Allerdings
können in erweiterten Deckungen auch Schäden durch
Graffitischmiereien versichert sein. Unsere
Wohngebäudeversicherung mit Sicherheitspaket deckt solche
Schäden ab: bis 1 Prozent der Versicherungssumme,
allerdings maximal 5.000 Euro pro Jahr und 150 Euro
Selbstbeteiligung pro Schadenfall.

Grundsätzlich sind neben dem Gebäude selbst auch Schuppen
und Garagen mitversichert. Gilt dies auch für den Zaun, der
von einem unachtsamen Autofahrer beschädigt wird?

Hackbarth: Auch dies ist in der Regel eine Leistung die
zusätzlich abgeschlossen werden muss. Da hat der
Versicherungsnehmer den Umfang der Police gut zu prüfen
und abzuwägen welcher Schutz für ihn sinnvoll ist. An einer
gut befahrenden Strasse macht dieser zusätzliche Schutz
natürlich mehr Sinn, als auf einer abgelegenen Stichstrasse.

Wie sieht es mit Ãœberschwemmungen aus? Sind diese Art von
Schäden auch von der Wohngebäudeversicherung umfasst?

Hackbarth: Nein. In diesen Fällen ist eine
Elementar-schadenversicherung notwendig. Diese deckt




Schäden am Haus ab, die durch aussergewöhnliche
Naturereignisse und ihre Folgen entstehen. Hierzu zählen
neben Überschwemmung und Rückstau auch Erbeben, Erdfall,
Erdrutsch, Lawinen sowie Schneedruck. Bei Abschluss sollte
man aber genau prüfen, ob der jeweilige Versicherer diese
Deckung auch in der Region anbietet wo das zu versichernde
Grundstück liegt oder ob es regionale Ausnahmen gibt.
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Datum: 02.08.2004 - 16:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 13655
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tatjana Schosseck
Stadt:

Hamburg



Kategorie:

Banken


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Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 30.07.2004

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