(ots) - Sie wollten nur ein T-Shirt kaufen und kommen mit
vollen Einkaufstüten zurück? Ab und zu auf Beutezug zu gehen und
Schnäppchen zu ergattern kann Spaß machen. Viele Menschen haben
jedoch ihr Kaufverhalten nicht unter Kontrolle. Sie schaffen Waren
nicht an, weil sie sie benötigen, sondern weil der Kauf selbst
vorübergehend Glücksgefühle auslöst. Anschließend stellt sich bei den
Betroffenen jedoch schlechtes Gewissen und Scham ein. "Kaufsucht ist
eine psychische Störung, die fast immer mit anderen psychischen
Erkrankungen einhergeht", betont Kathrin Böing, die als Expertin für
Gesundheitsmanagement bei TÃœV Rheinland zahlreiche Unternehmen. Die
Störung tritt in allen Altersgruppen sowie Einkommens- und
Bildungsschichten auf.
Finanzielle Probleme spitzen sich zu
Wer sein Kaufverhalten nicht mehr unter Kontrolle hat, steht
häufig vor finanziellen und sozialen Problemen. "Betroffene
verheimlichen ihre Sucht vor Verwandten, Freunden und
Arbeitskollegen. Es kann auch zu Isolation und Leistungsabfall
kommen", sagt die Expertin. Die finanziellen Auswirkungen lassen sich
dagegen nicht verheimlichen - die Kontoauszüge sprechen eine klare
Sprache. Auch gegenüber dem Arbeitgeber kann die Kaufsucht bekannt
werden, wenn Gehaltspfändungen stattfinden.
Kreditkarten zurückzugeben ist erster Schritt
Der Ausstieg aus der Kaufsucht gelingt in der Regel nur mit
professioneller Hilfe. Gut aufgestellte Unternehmen empfehlen ihren
Mitarbeitern in diesen Situationen eine anonyme Beratung. Dies
leisten zum Beispiel externe Spezialisten aus der Mitarbeiter- und
Sozialberatung von TÜV Rheinland. Vorteil: Betroffene können offen
über persönliche Probleme sprechen, ohne dass der Arbeitgeber davon
erfährt. Zum anderen bekommen sie "Erste-Hilfe-Strategien" wie
beispielsweise die Kreditkarte zurückzugeben und die Unterstützung
bei der Vermittlung eines Facharztes oder Therapeuten aufgrund der
begleitenden psychischen Erkrankung.
Weitere Informationen zur Beratung von Mitarbeitern mit
psychischen Problemen unter http://www.tuv.com/eap bei TÃœV Rheinland.
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