Vorsicht bei der Wahl der Gesellschaftsform in Zypern: âsteueransĂ€ssigeâ und ânicht steueransĂ€ssigeâ Gesellschaften.
(firmenpresse) - Zypern wird als Firmenstandort immer beliebter. Kein anderes Land in der EU bietet vergleichbare SteuervergĂŒnstigungen bei gleichzeitiger, EU-weiter Rechtssicherheit.
Das wachsende Interesse an zyprischen Limited-Gesellschaften zur Steueroptimierung fĂŒhrt allerdings auch zu einer wachsenden Zahl an Beratungsfirmen, die es mit einer exakten Beratung nicht so genau nimmt und Klienten mittelfristig eher schaden als Vorteile zu schaffen.
Aus diesem Grunde veröffentlicht Shanda Consult (www.shandaconsult.com) diese Pressemitteilung ĂŒber einige wichtige Informationen zu den Gesellschaftsformen in Zypern und deren steuerliche Behandlung.
Die von vielen Beratungsfirmen empfohlenen IBC Gesellschaften (International Business Company) gibt es in Zypern bereits seit ĂŒber 5 Jahren nicht mehr! HĂ€ufig handelt es sich allerdings schlicht um eine ungenaue Wahl der Termini im Rahmen der Bewerbung oder Beratung. Wie gut allerdings ein Berater ist, der es mit seiner Wortwahl nicht genau wird, bleibt Ihrer Bewertung ĂŒberlassen.
Obwohl es in Zypern auch andere Gesellschaftsformen gibt (Personengesellschaften, AG-Ă€hnliche âöffentliche Limited-Gesellschaftenâ, etc.), kommt in fast allem FĂ€llen die Gesellschaft mit beschrĂ€nkter Haftung (âLimited Liability Companyâ) in Frage, und zwar nicht nur fĂŒr AuslĂ€nder, denn es handelt sich um die in Zypern lokal ĂŒbliche Gesellschaftsform.
Aus Sicht des Gesellschaftsrechts gibt es in Zypern keine Differenzierung zwischen inlÀndischen oder auslÀndischen Gesellschaften, oder zwischen Gesellschaften mit inlÀndischen oder auslÀndischen, oder in Zypern wohnhaften oder nicht wohnhaften Gesellschaftern.
Allerdings unterscheidet das Steuerrecht Zyperns zwischen âSteuerinlĂ€ndernâ und âSteuerauslĂ€ndernâ, beziehungsweise zwischen, so die zyprische Terminologie, âsteueransĂ€ssigenâ und ânicht steueransĂ€ssigenâ Gesellschaften.
In Zypern registrierte Gesellschaften, die nicht nur ihren registrierten Firmensitz in Zypern haben, sondern deren GeschĂ€ftsfĂŒhrer (= Direktoren) in Zypern wohnhaft sind, deren Zentrum der geschĂ€ftlichen Entscheidungen also in Zypern liegt, gelten als steueransĂ€ssige Gesellschaften. SteueransĂ€ssige Gesellschaften unterliegen nach dem einfach strukturiertem zyprischen Steuerrecht einer 10 prozentigen Körperschaftssteuer. Andere Steuern auf die Gewinne der Gesellschaft, abgesehen von einigen wenigen, selten anzuwendenden Ausnahmen, gibt es nicht.
Nicht steueransĂ€ssige Gesellschaften hingegen unterliegen in Zypern keiner Steuerpflicht. Das Zentrum der geschĂ€ftlichen Entscheidungen muss auĂerhalb Zyperns liegen, das heiĂt, die GeschĂ€ftsfĂŒhrer (= Direktoren) mĂŒssen auĂerhalb Zyperns wohnhaft sein. AuĂerdem dĂŒrfen nicht steueransĂ€ssige Gesellschaften keine GeschĂ€fte mit in Zypern ansĂ€ssigen Personen oder Firmen unterhalten. Sollten sie dieses doch tun, unterliegt der aus diesen GeschĂ€ften entstandene Gewinn der 10-prozentigen Körperschaftssteuer.
Ein wichtiges Merkmal ist weiterhin, dass steueransÀssige Gesellschaften voll in den Genuss bestehender Doppelbesteuerungsabkommen kommen, wÀhrend nicht steueransÀssige Gesellschaften von den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen nicht profitieren können.
Damit erĂŒbrigt sich fĂŒr in Deutschland wohnhafte Steuerpflichtige in der Regel eine nicht steueransĂ€ssige Gesellschaft, denn wegen nicht Anwendbarkeit des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Republik Zypern sowie wegen Fehlen des wichtigsten BetriebsstĂ€ttenmerkmals (âOrt der geschĂ€ftlichen Entscheidungen muss Zypern seinâ) wĂŒrde der gesamte Gewinn der zyprischen, nicht steueransĂ€ssige Gesellschaft nach deutschen SĂ€tzen in Deutschland versteuert werden mĂŒssen.
Eine hĂ€ufig angewandte Ausnahme sind FĂ€lle, in denen der deutsche Steuerpflichtige (natĂŒrliche oder juristische Person) seine GeschĂ€fte mit auslĂ€ndischen Kunden an die zyprische Gesellschaft auslagert. In diesem Fall erfolgt Rechnungslegung direkt zwischen der zyprischen Gesellschaft und dem (aus deutscher Sicht) auslĂ€ndischen Kunden.
Die fĂŒr grenzĂŒberschreitend agierende Gesellschaften vorteilhaften EU-Richtlinien (z.B. EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) kommen auf nicht steueransĂ€ssige Gesellschaften nicht in Anwendung.