(ots) - Landesregierungen müssen aktiv mitwirken
Die AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in der
Sitzung am heutigen Dienstag gemeinsam mit Bundesinnenminister Thomas
de Maizière den Entwurf des Integrationsgesetzes vor dem besonderen
Blickwinkel der Kommunen beraten. Dazu erklärt der Vorsitzende der AG
Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:
"Die Integration der anerkannten Flüchtlinge findet vorrangig vor
Ort in den Kommunen statt, dort leben die Menschen, dort müssen sie
Teil der Gemeinschaft werden. Die Kommunen sind deshalb ein wichtiger
Schlüssel für Integration. Dabei sind die Kommunen aber vor allem auf
die Mitwirkungsbereitschaft der Länder angewiesen. Es ist absolut
nicht nachvollziehbar, dass Landesregierungen, zum Beispiel in
Nordrhein-Westfalen, die Umsetzung der Wohnsitzauflage in Frage
stellen. Die Wohnsitzauflage ist zumutbar und hat sich bereits in
früheren Fällen als guter Beitrag zur Integration bewährt. Sie
verhindert eine Ballung von sozialen Problemen in großen Städten und
unterstützt Integration in der Fläche. Die Erfahrungen zeigen, dass
Integration in kleineren Einheiten besser gelingt als in großen. Die
Länder dürfen ihre Kommunen bei der wichtigen Integrationsaufgabe vor
Ort nicht so hängen lassen, wie es sich jetzt in Nordrhein-Westfalen
oder Thüringen ankündigt.
Zurecht verweist Bundesinnenminister Thomas de Maizière darauf,
dass der Personalbestand in den Ausländerbehörden dringend
aufgestockt werden muss. Auch ohne Integrationsgesetz kommt auf die
Ausländerbehörden mehr Arbeit zu, wenn das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge die Antragsbearbeitung weiter forciert. Denn sowohl
Anerkennungen als auch Ablehnungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern
müssen in den Ausländerbehörden der Länder und Kommunen umgesetzt
werden. Hier sind vor allem die Landkreise und kreisfreien Städte
gefordert, sicherzustellen, dass das Personal-Nadelöhr nicht an die
kommunale Ebene weitergegeben wird. Der seit längerem bereits
absehbare Personalbedarf muss dringend gedeckt werden.
Für die Länder bedeutet dies wiederum, den daraus entstehenden
erhöhten Finanzbedarf der Kommunen beim kommunalen Finanzausgleich zu
berücksichtigen und mit Landesmitteln zu decken. Denn auch hier gilt:
Die Länder sind für eine aufgabenangemessene Finanzausstattung ihrer
Kommunen verantwortlich."
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