PresseKat - Public Viewing und Hupkonzert? Mit diesen Tipps kommen Sie ohne rote Karte durch die EM

Public Viewing und Hupkonzert? Mit diesen Tipps kommen Sie ohne rote Karte durch die EM

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(ots) - Freude, Begeisterung und Party - das erwartet uns
während der EM in Frankreich. Deutschland befindet sich in dieser
Zeit im Ausnahmezustand und jeder scheint die Dinge lockerer als
sonst zu nehmen. Damit die Freude nicht getrübt wird, sollte man
jedoch einige rechtliche Abseitsfallen umgehen: Gerade
Lärmbelästigung und Ruhestörung gehören zu den häufigsten
Streitthemen der Deutschen. Das zeigt auch der "Streitlotse" von
ADVOCARD, Deutschlands größter Plattform für Streit-Fragen: Das Thema
Lärm rangiert immer unter den Top 3 der meistgelesenen Beiträge.
Anja-Mareen Decker, Leiterin der Rechtsabteilung bei der
Rechtsschutzversicherung ADVOCARD, gibt Tipps, wie Fußballfans die EM
ohne juristische Nachspielzeit genießen können.

Feiern, aber richtig: Ruhezeiten und Hausregeln einhalten Wer das
Fußball-Großereignis daheim sehen möchte, sollte auf seine Nachbarn
Rücksicht nehmen. Treibt das gute Wetter die Schaulustigen nach
draußen, wird im Garten oder auf dem Balkon oftmals lautstark
gefeiert. Bis 22 Uhr ist das nach deutschem Recht auch kein Problem.
Danach sind laute Gespräche, Fernseher-Geräusche oder Musik
allerdings tabu. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Anzeige
oder mit einem Bußgeld rechnen. Offizielle "Public
Viewing"-Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen oder in Gaststätten
benötigen eine Sonderlizenz, mit der lautstarke TV-Übertragungen auch
nach 22 Uhr erlaubt sind.

Das Anfeuern der Lieblingsmannschaft ist häufig auch Anlass für
ein ausgedehntes Grillfest. Hausbesitzer, die ihren Grill im eigenen
Garten aufstellen können, müssen sich hierzu grundsätzlich keine
weiteren Gedanken machen. Bewohner einer Mietwohnung dagegen sollten
zunächst ihren Mietvertrag prüfen. Wird das Grillen hier ausdrücklich
untersagt, sollte man sich daran halten, um keine Abmahnung oder gar




eine Kündigung zu riskieren. Beinhaltet der Mietvertrag keine Regeln
zum Grillen, darf zumindest der entstehende Rauch nicht in die
Wohnung des Nachbarn ziehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte,
investiert in einen Elektrogrill, der das Rauchproblem minimiert.

Autokorso und Hupkonzert: Was geht, was nicht?

Streng genommen sind Autokorsos nach der Straßenverkehrsordnung
verboten. Wer beim Sieg der Lieblingsmannschaft an einem Autokorso
teilnimmt, sollte besser angeschnallt bleiben und sich während der
Fahrt nicht aus dem Fenster hängen. Dann gibt es in der Regel auch
keine Probleme mit der Polizei. Ebenso verhält es sich mit
Hupkonzerten. Zwar werden diese meistens toleriert, stellen aber
streng genommen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld
bestraft werden kann.

Mehr Rat, News und Lösungen zu verschiedensten Fragen rund um das
Thema Streit finden Sie auf dem Streitlotsen von ADVOCARD unter:
www.advocard.de/streitlotse

ADVOCARD RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG AG

Die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG mit Sitz in Hamburg
gehört zu den größten Rechtsschutzversicherern in Deutschland. Das
Unternehmen realisierte im Geschäftsjahr 2015 Beitragseinnahmen von
rund 229,3 Millionen Euro. Fast 200 Mitarbeiter kümmern sich um die
Belange der rund 1,4 Millionen Kunden bundesweit. Seit 1990 gehört
ADVOCARD zur internationalen Generali Group und ist Produktpartner
der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) und der Generali Vertriebe.
Mit rund 17,8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und mehr als 13,5
Millionen Kunden ist die Generali der zweitgrößte
Erstversicherungskonzern auf dem deutschen Markt. Weitere
Informationen über das Unternehmen und die Produkte gibt es im
Internet.



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ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
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Telefon: +49 (0) 40 23731-279
E-Mail: sonja.frahm(at)advocard.de
www.advocard.de

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Straßenbahnring 3
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E-Mail: robert.hoyer(at)achtung.de


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Datum: 08.06.2016 - 12:13 Uhr
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