(ots) - Umweltministerium muss sich an wissenschaftlichen
Fakten orientieren
Am heutigen Mittwoch hat sich der Sachverständigenrat für
Umweltfragen (SRU) im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages zur
Zulassung von Glyphosat geäußert. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und das Mitglied
im Umweltausschuss, Artur Auernhammer:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt es ausdrücklich, dass eine
Expertin des Sachverständigenrates für Umweltfragen sich heute im
Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs zum Umweltgutachten 2016 auch
zum Thema Glyphosat positioniert hat. Mit der Einschätzung, dass
nicht der Wirkstoff Glyphosat problematisch sei, sondern dessen
konkrete Anwendung, sieht sich die Unionsfraktion in ihrer Ansicht
bestätigt, dass es für einen Stopp des Zulassungsverfahrens keine
überzeugenden wissenschaftlichen Argumente gibt.
Es ist nun dringend geboten, dass die Bundesregierung zu einer
einheitlichen Position kommt, die auf der Grundlage von
wissenschaftlichen Bewertungen getroffen wird. Für Glyphosat gelten
bereits jetzt strenge Anwendungsbestimmungen, die im Rahmen der
Zulassungsverlängerung noch einmal verschärft werden sollen. Für die
CDU/CSU-Bundestagfraktion ist es fachlich daher nicht zu
rechtfertigen, dass das Bundesumweltministerium eine Positionierung
der Bundesregierung weiter blockiert.
Bei einer solchen Entscheidung wissenschaftliche Erkenntnisse zu
ignorieren und in Beliebigkeit zu verfallen, schadet der
Berechenbarkeit und Verlässlichkeit Deutschlands in der Europäischen
Union. Sollte bis Ende Juni keine Zulassungsverlängerung erfolgen,
wäre dies mit erheblichen negativen Auswirkungen für die
Pflanzengesundheit und damit für die deutsche und europäische
Landwirtschaft verbunden."
Hintergrund:
Am 6. Juni hat der Ständige EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere,
Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) die Entscheidung über eine
Zulassungsverlängerung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Glyphosat
erneut verschoben. Die Überprüfung der Genehmigung des
Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat erfolgt routinemäßig gemäß
der EU-Gesetzgebung. Danach ist ein Wirkstoff zu genehmigen, wenn
aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstandes zu
erwarten ist, dass er bei realistischen Verwendungsbedingungen keine
schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren
und auf das Grundwasser und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die
Umwelt hat.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle(at)cducsu.de