(ots) - Pressesprecher der Polizei Mainz, Achim Hansen, im
Interview mit dem VFBV: Polizei drückt zur Fußball-EM auch mal ein
Auge zu
Autodeko zur Fußball-EM: Nicht immer sind Wimpel, Fahnen und
Motorradhaubenabdeckungen am Auto auch erlaubt
Notdurft nach dem Spiel: Öffentliches Urinieren ist verboten und
kann mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden
Der Weltmeister von 2014 greift nach dem nächsten Titel. Am 10.
Juni 2016 beginnt die Fußball-EM in Frankreich. Zahlreiche Fans
werden der Mannschaft von Deutschland aus die Daumen drücken. Bei
entsprechendem Erfolg ist mit großen Feierlichkeiten zu rechnen -
Autokorsos, Autoschmuck und Feuerwerk - inbegriffen. Doch nicht alles
ist auch erlaubt.
Autokorso: Polizei will kein "Spielverderber" sein
"Unnützes Hin- und Herfahren ist laut Straßenverkehrsordnung
untersagt und kann zu einem Verwarngeld führen", so Rechtsanwalt
Mathias Voigt, Vorsitzender des Verbands für bürgernahe
Verkehrspolitik e.V. (VFBV) (https://www.bussgeldkatalog.org/).
Allerdings räumt Achim Hansen, Pressesprecher der Polizei Mainz, im
Interview ein: "Wir wollen [...] keine "Spielverderber" sein und
drücken das eine oder andere Auge zu. Allerdings nur dort, wo es
geht." In bestimmten Fällen sei die Polizei hingegen zum Handeln
gezwungen. Laut Hansen tritt dieser Fall hauptsächlich "bei
Eigengefährdung oder aber Fremdgefährdung von Personen" auf. Als
Beispiele führt der Pressesprecher das Mitfahren auf Fahrzeugdächern
oder Motorhauben an. Auch eine Fahrt unter Alkoholeinfluss toleriert
die Polizei nicht.
Autoschmuck - Wann Fähnchen und Wimpel zur Gefahr werden
Als besondere Form des Tunings tritt während Welt- und
Europameisterschaften oft das Phänomen des Autoschmucks auf. Das
Fahrzeug wird in schwarz-rot-gold geschmückt und soll so die
Verbundenheit für die deutsche Mannschaft zeigen. Dabei ist
allerdings nicht jede Veränderung des Fahrzeugs erlaubt. "Im
schlimmsten Fall kann durch den Autoschmuck die Betriebserlaubnis für
das Fahrzeug erlöschen. Fährt ein Fan dann mit diesem Auto, wird ein
Bußgeld von 50 Euro fällig", so Voigt. Die Fähnchen am Auto können
zudem ein Risiko darstellen. Hansen dazu: "Wenn man [...] mit
entsprechenden Geschwindigkeiten auf die Autobahn fährt und sich das
Fähnchen bei 120 bis 140 km/h löst, kann es für den nachfolgenden
Verkehr zu einem Geschoss werden." Daher sollten Fahrer diese vor
einer Autobahnfahrt abmontieren.
Bis zu 5.000 Euro Strafe für einmal Wildpinkeln
Bei ausgedehnten Feierlichkeiten im Freien, wird oft der Gang zur
Toilette (falls überhaupt eine vorhanden ist) ausgelassen und das
Geschäft wird in freier Wildbahn verrichtet. Urinieren in der
Öffentlichkeit kann jedoch mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro
bestraft werden. In besonders schweren Fällen ist sogar eine
Freiheitsstrafe von einem Jahr möglich.
Böller und Raketen - ein teurer Spaß
Flanke, Kopfball, Tor - noch während des Torjubels sind Raketen
und Böller zu hören. Um dem Jubel Ausdruck zu verleihen, wird oft
Feuerwerk gezündet. Raketen und Bengalfeuer fallen aber unter die
Kategorie 2 der Sprengstoffklassen und dürfen ohne Genehmigung nur an
Silvester und Neujahr gezündet werden. Bei Verstößen erwartet die
jubelnden Fans ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro. Handelt es sich sogar
um nicht zertifizierte Knaller (z.B. "Polen-Böller") kann sich die
Geldstrafe deutlich erhöhen, auch eine Freiheitsstrafe ist möglich.
Weitere Informationen über Bußgelder zur Fußball-EM, z. B. für
Lärmbelästigung oder Beleidigungen finden Interessierte unter:
https://www.bussgeldkatalog.org/fussball/.
Hintergrund:
Das Infoportal Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org) bietet
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Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und
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Punktereform 2014 werden im Online Ratgeber kompakt und verständlich
erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe
Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es,
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