PresseKat - BGA: Garantiehaftung des Verkäufers für Aus- und Einbauleistungen schadet deutschem Mittelstand

BGA: Garantiehaftung des Verkäufers für Aus- und Einbauleistungen schadet deutschem Mittelstand

ID: 1367025

(ots) - "Von der geplanten Garantiehaftung des Verkäufers
für Aus- und Einbauleistungen werden weniger die im Fokus des
Gesetzgebers stehenden Handwerksbetriebe profitieren, sondern
vielmehr in erster Linie die Großindustrie. Sie werden die neuen
Verbraucherschutzrechte gegenüber ihren mittelständischen Zulieferern
dank ihrer überlegenen Machtposition gut zu nutzen wissen.
Leidtragende sind kleine und mittelständische Unternehmen
insbesondere aus dem baunahen Großhandel und dem
Produktionsverbindungshandel." Dies erklärte Anton F. Börner,
Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel,
Dienstleistungen (BGA), anlässlich der ersten Lesung des
Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform des Bauvertragsrechts
und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung im Deutschen
Bundestag am 10. Juni 2016.

Mit den geplanten Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung
soll der Käufer einer mangelhaften Ware neben der Lieferung
mangelfreier Ware auch dann einen Anspruch gegen den Verkäufer für
den Ausbau der mangelhaften Ware und den Einbau der Ersatzware haben,
wenn den Verkäufer überhaupt kein Verschulden für den Fehler trifft.
Eine solche Garantiehaftung des Verkäufers gilt nach einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2011 für den Verkauf an private
Verbraucher. Die Entscheidung hat das Gericht auf die
EU-Verbrauchsgüterrichtlinie gestützt, die ein möglichst hohes
Schutzniveau von Verbrauchern bezweckt. Beim Verkauf an Unternehmen
gilt diese Garantiehaftung bislang nicht. Dies will die
Bundesregierung nun ändern, um vermeintlich Handwerk und
Bauwirtschaft besser zu stellen.

"Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ist kein Raum für
Verbraucherrecht. Denn die Lieferkette verläuft nicht immer - wie es
der Vorstellung des Verbraucherrechts entspricht - 'von groß nach




klein'. Die geplante Änderung der Haftungsmaßstäbe im Kaufrecht würde
die Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen schwer belasten und zu
einem raueren Klima im deutschen Mittelstand führen. Die Regelung
muss - wie europarechtlich vorgegeben - auf den Verkauf an
Verbraucher beschränkt bleiben", so Börner abschließend.

19, Berlin, 9. Juni 2016



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Datum: 09.06.2016 - 14:34 Uhr
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