(ots) - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute im
Berufungsverfahren geurteilt: Das Geschäftsmodell von Uberpop ist
rechtswidrig.
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi
Deutschland, die die gleichnamige App betreibt, gab folgendes
Statement ab: "Wir freuen uns, wir haben heute Recht erhalten. Erneut
wurde gerichtlich festgestellt, dass gleiches Recht für Klein- und
Großunternehmen gilt. Das Urteil kommt all jenen zugute, die sich
schlecht allein gegen Großkonzerninteressen wehren können: Dies sind
die rund 21.000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in 700 Taxizentralen
und rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland. Sie arbeiten in guten
Jobs, verdienen Mindestlohn und erhalten soziale Sicherheit. Außerdem
sind dies die Verbraucher. Denn das von Uber aus Gier missachtete
Personenbeförderungsgesetz dient dem Verbraucherschutz.
Das heutige Urteil ist selbst wichtig für Bürger, die niemals Taxi
fahren: Denn im Gegensatz zu internationalen Großkapitalunternehmen
zahlt der deutsche Taxi- und Mietwagenmarkt jährlich fast 2
Milliarden Euro an Steuern, Abgaben und (Sozial-)Versicherungen."
Uber kann nun noch Revision beantragen und die Rechtslage durch
den Bundesgerichtshof beurteilen lassen.
Ubers rechtliche Probleme sind ein globales Phänomen - überall auf
der Welt ist die Personenbeförderung reguliert. In vielen Ländern
gehen Behörden und Gerichte gegen Uber vor, da das Unternehmen
geltendes Recht ignoriert.
Ãœber die Taxi Deutschland eG
Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen ist ein
genossenschaftlicher Zusammenschluss. Sie befindet sich seit August
2014 im Rechtsstreit mit Uber. Die Genossenschaft der Taxizentralen
betreibt die App "Taxi Deutschland", an die bereits rund 2.600 Städte
und Gemeinden bundesweit angebunden sind, die mobile Taxirufnummer
22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale
verbindet, sowie den innovativen "Taxi Messenger"-Dienst, über den
Nutzer direkt aus dem Facebook Messenger ein Taxi bestellen können.
Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker (Vorsitzender)
sowie Günther Möller und Fred Buchholz.
Weitere Informationen finden Sie wie immer hier:
www.taxi-deutschland.net/index.php/pressemitteilung
Druckfähiges Bildmaterial zum Urteil finden Sie hier:
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Aussagekräftige Infografiken finden Sie hier:
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Ulf-Hendrik Schrader
Aufgesang Public Relations GmbH
Tel.: +49 (0)511 923 999-10
taxi(at)aufgesang.de
Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG
Heidelberger Str. 25
60327 Frankfurt am Main
www.taxi-deutschland.net
www.22456taxi.de