(ots) - Kommunalwahlen sind keine Wahlen zweiter Klasse
Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend in erster
Lesung einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur
Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle Ausländer debattiert.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt auch weiterhin ein
kommunales Wahlrecht für alle Ausländer ab. Mit den wiederkehrenden
Forderungen werden nur falsche Ansätze aus der Vergangenheit
aufgewärmt. Alle Beteiligten sollten sich stattdessen stärker für die
Integration der hier lebenden Ausländer engagieren, damit ihre
Integration in der deutschen Staatsbürgerschaft mündet. Dann hätte
sich auch die Forderung nach einem Wahlrecht für alle Ausländer
erledigt. Kommunalwahlen mit einer recht hohen Präsenz an Kandidaten
mit Migrationshintergrund zeigen deutlich, dass dieser Weg gangbar
ist und keine Diskriminierung gegenüber Einwanderern darstellt.
Das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger taugt nicht als Referenz,
denn dieses Wahlrecht basiert auf EU-Recht und beruht vor allem auf
Gegenseitigkeit.
Zu einer starken kommunalen Selbstverwaltung gehören starke Räte
mit klarer und eindeutiger Legitimation durch die Wählerinnen und
Wähler. Dazu gehört auch, dass das Wahlrecht nicht beliebig
aufgeweicht werden darf - Kommunalwahlen sind keine Wahlen zweiter
Klasse. Die jetzt erneut vorgetragenen Forderungen nach einem
Kommunalwahlrecht für alle Ausländer lassen bei den Protagonisten
einer solchen Wahlrechtsänderung Zweifel am ausreichenden Respekt
gegenüber den Kommunalräten und der kommunalen Selbstverwaltung
erkennen."
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