(ots) - Länder müssen im Spitzengespräch mit dem Bund am
16. Juni darüber entscheiden
Vor fünf Jahren haben Bund, Länder und Kirchen beschlossen, einen
Opferfonds für die rund 80.000 Menschen auf den Weg zu bringen, die
nach 1949 als Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe
und Psychiatrien Opfer von Gewalt und Zwangsarbeit wurden. Am 16.
Juni verhandeln die Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung über
den Fonds. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit
Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe
Schummer:
"Die Entschädigung von Kindern und Jugendlichen aus Heimen der
Behindertenhilfe und Psychiatrien ist überfällig. Der Runde Tisch
Heimerziehung hat 2011 einen Fonds zur Entschädigung von Kindern und
Jugendlichen aus Heimen der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg
gebracht. Die Opfergruppe aus Heimen der Behindertenhilfe wurde
jedoch nicht berücksichtigt. Die Bundesregierung hat vor fünf Jahren
zugesagt, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen. Bei dem anstehenden
Spitzgespräch am 16.Juni müssen Bund und Ländern endlich im Sinne der
Betroffenen zu entscheiden.
Seit Februar liegt ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch. Ãœber die
Stiftung 'Anerkennung und Hilfe' sollen pauschale Unterstützungs- und
Rentenersatzleistungen an die Betroffenen gezahlt werden. Die
geschätzten Gesamtkosten für diesen Vorschlag betragen rund 290
Millionen Euro, die sich Bund (ca. 40 Prozent), Länder (ca. 30
Prozent) und Kirchen (ca. 30 Prozent) teilen. Gemeinsam müssen die 16
Bundesländer rund 87 Millionen Euro bereitstellen. Es ist beschämend,
dass die Landesfinanzministerkonferenz diesen Vorschlag blockiert und
die Pauschalen deutlich senken will. Dieses Geschacher ist aus Sicht
der Unionsfraktion gegenüber den betroffenen Menschen absolut
unwürdig und nicht länger hinnehmbar. Ehemalige Heimkinder aus
Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrien haben genauso
Gewalt und Missbrauch erlitten wie die Opfer aus Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe.
Neben einem finanziellen Ausgleich muss das erfahrene Leid der
Menschen endlich öffentlich anerkannt werden. Viele der rund 80.000
Betroffenen sind jetzt weit über 70 Jahre alt und leiden bis heute an
den Spätfolgen. Nach ihrer Zeit in den Einrichtungen war für die
meisten ein normales Leben nicht möglich. Ihr Leid ist mit Geld nicht
wiedergutzumachen. Aber die Menschen haben eine finanzielle
Anerkennung und öffentliche Aufarbeitung verdient. Diese
Verantwortung müssen Bund, Länder und Kirchen gemeinsam schultern und
den Opferfonds jetzt endlich starten."
Hintergrund:
Die Arbeitsgruppe zur Errichtung des Opferfonds, bestehend aus
Vertretern von Bund, Ländern und Kirchen, hatte sich darauf
verständigt, jedem Betroffenen eine Geldpauschale in Höhe von 9.000
Euro zu zahlen. Zudem sind Rentenersatzleistungen von 3.000 Euro bzw.
5.000 Euro für erbrachte Arbeitsleistungen, für die der Arbeitgeber
nicht in die Rentenkassen eingezahlt hatte, vorgesehen. Die Höhe der
Geldpauschale sowie der Rentenersatzleistungen wurde bei einer
Anhörung von ehemaligen Heimkindern als zu gering kritisiert. Sie
liegt deutlich unter dem, was die Betroffenen aus Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe als Entschädigung erhalten haben. Der
Heimkinderfonds I sah Unterstützungs- und Rentenersatzleistungen in
durchschnittlicher Höhe von 17.000 Euro, maximal über 30.000 Euro,
vor.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle(at)cducsu.de