PresseKat - Polen: Reporter ohne Grenzen begrüßt Verschiebung des "Großen Mediengesetzes"

Polen: Reporter ohne Grenzen begrüßt Verschiebung des "Großen Mediengesetzes"

ID: 1368103

(ots) - Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßt die
Verschiebung der geplanten Medienreform in Polen. Das sogenannte
Große Mediengesetz sollte ursprünglich am 1. Juli in Kraft treten.
Jüngsten Äußerungen der polnischen Regierung zufolge soll es nun
aufgespalten und vertagt werden. ROG ruft die Regierung in Warschau
auf, die Gesetzentwürfe zu den anstehenden Reformen gründlich zu
diskutieren und zentrale Posten nicht länger nach politischen
Kriterien zu vergeben.

"Die neuen Mediengesetze in Polen müssen mit Bedacht ausgearbeitet
werden, um den Rundfunk tatsächlich unabhängiger von politischen
Machtkonstellationen zu machen und effektive Kontrollmechanismen
einzuführen", sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr in Berlin.
"Wir hoffen sehr, dass die polnische Regierung die Bedenken der
Zivilgesellschaft wie angekündigt ernst nimmt und ihre Anregungen im
Gesetzgebungsprozess berücksichtigt."

MEHR ZEIT FÜR GROSSE MEDIENREFORM BENÖTIGT

Der stellvertretende Kulturminister und Beauftragte für die
Medienreform, Krzysztof Czabanski, hatte in der vergangenen Woche
bekannt gegeben, dass das "Große Mediengesetz" nicht wie geplant im
Juni verabschiedet wird (http://t1p.de/qodu). Es sollte den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Nachrichtenagentur PAP in
staatliche Medien umwandeln.

Die nationalkonservative PiS-Regierung hatte bereits kurz nach
ihrer Amtsübernahme ein "Kleines Mediengesetz" verabschiedet und
damit im Dezember 2015 den Rundfunkrat KRRiT entmachtet. Seither
ernennt der Schatzminister die Senderchefs des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks und kann sie jederzeit wieder entlassen
(http://t1p.de/3ycm). Die Eile, in der das Gesetz seinerzeit
verabschiedet wurde, begründete die PiS damit, dass kritische
Berichterstattung über die Tätigkeit der neuen Regierung unterbunden




werden müsse (http://t1p.de/nsu8).

Für die "Große Medienreform" brauche man mehr Zeit, sagte
Czabanski der Nachrichtenagentur PAP vergangenen Mittwoch. Es handele
sich um weitreichende Änderungen des Systems, über die auch die EU
informiert werden müsse (http://t1p.de/6xt8).

Die EU-Kommission hatte Mitte Januar ein Verfahren eingeleitet, um
zu überprüfen, ob die neue Regierung das Prinzip der
Rechtsstaatlichkeit verletze. Am 23. Mai kritisierte sie in einer
Stellungnahme die Entmachtung des Verfassungsgerichts, ließ die
Umstrukturierung in den Medien jedoch unerwähnt (http://t1p.de/zh18).
Wie stark beides zusammenhängt, zeigte sich in der Vergangenheit, als
sich die obersten Richter immer wieder gegen einen Umbau des
Mediensystems gestellt hatten. Eine Expertengruppe des Europarats
kritisierte auch die geplanten Medienreformen in zahlreichen Punkten
(http://t1p.de/v1w6).

NATIONALER MEDIENRAT MIT GROSSER MACHTFÃœLLE

Mehrere Ãœbergangsregelungen sollen nun die Zeit bis zur
Verabschiedung des "Großen Mediengesetzes" überbrücken. Ein erstes
Gesetz zur Gründung eines Nationalen Medienrats liege dem Parlament
bereits vor, sagte Czabanski. Der neue Rat soll ab dem 1. Juli für
die Ernennung der Senderchefs im Rundfunk zuständig sein. Er soll aus
sechs Mitgliedern bestehen, die von Parlament und Präsident ernannt
werden. Der stärksten Oppositionspartei wird dabei erstmals das Recht
garantiert, eigene Kandidaten zu benennen. Problematisch ist die
zentrale Rolle, die dem Parlamentsvorsitzenden zugedacht ist. Er soll
den Chef des Nationalen Medienrats bestimmen, dem Rat eine Satzung
geben und den Finanzplan des Nationalen Medienfonds bestätigen.

Das oppositionelle Komitee zur Verteidigung der Demokratie (KOD)
kritisierte bei einer öffentlichen Anhörung am 17. Mai 2016, dass der
mit umfassender Machtfülle ausgestattete Medienrat weder belangt noch
aufgelöst werden könne. Dies mache jede Kontrolle unmöglich,
insbesondere über die Finanzen der Medien und über die Einnahmen aus
Rundfunkbeiträgen. In der Stellungnahme, die ROG vorliegt, fordert
KOD, Abgeordnete von Sejm, Senat oder EU-Parlament dürften nicht als
Mitglieder für den Nationalen Medienrat kandidieren. Außerdem solle
festgeschrieben werden, dass für Chefposten der nationalen Medien nur
Abgeordnete kandidieren dürften, deren Amtszeit schon mindestens drei
Jahre zurückliege.

Ein weiteres Gesetz soll die Finanzierung des bislang chronisch
unterfinanzierten öffentlichen Rundfunks regeln. Die Regierung will
es in den kommenden Wochen vorlegen. Es sieht vor, den Rundfunk durch
eine pauschale Haushaltsabgabe von drei bis vier Euro zu finanzieren,
die mit der Stromrechnung abgezogen wird. Dadurch sollen die Sender
unabhängiger von Werbeeinnahmen werden. Zudem könnten sie anders als
bisher gegebenenfalls direkt aus dem Staatshaushalt bezuschusst
werden.

PERSONALWECHSEL IN GROSSEM STIL

Unklar ist, wie die polnische Regierung mit der Frage der
Entlassungen umgeht. Der erste Entwurf des "Großen Mediengesetzes"
hatte vorgesehen, die Arbeitsverträge sämtlicher Mitarbeiter der
öffentlich-rechtlichen Medien nach drei Monaten auslaufen zu lassen.
Die neuen Direktoren hätten dann selbst entscheiden können, ob sie
Journalisten entlassen oder ihre Verträge verlängern. Laut der
Fassung, über die das Parlament am 28. April in erster Lesung beriet,
sollten nur noch die Verträge von Ressortleitern und deren
Stellvertretern auslaufen. Nach der sehr kontroversen öffentlichen
Debatte zum Gesetz im Sejm am 17. Mai (http://t1p.de/dzy7) kündigte
Czabanski schließlich an, diesen Passus gänzlich zu streichen.

Allerdings hat ein Personalwechsel in großem Stil in den
öffentlich-rechtlichen Medien längst stattgefunden. Schon wenige Tage
nach Verabschiedung des "Kleinen Mediengesetzes" Ende 2015 traten aus
Protest die Direktoren mehrerer öffentlich-rechtlicher Sender zurück.
Jacek Kurski, der einst für Lech Kaczynski den Wahlkampf koordiniert
hatte, wurde zum neuen Chef des Fernsehsenders TVP ernannt
(http://t1p.de/3ycm). Die polnische Journalistengewerkschaft
Towarzystwo Dziennikarskie zählt inzwischen mehr als 160
Journalisten, die unter der PiS-Regierung die entlassen, zur
Kündigung gezwungen oder versetzt worden sind (http://t1p.de/qaff).

Auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen ist
Polen in diesem Jahr um 29 Plätze auf Rang 47 von 180 Staaten
abgestürzt. Weitere Informationen zur Lage der Medien in Polen finden
Sie unter: www.reporter-ohne-grenzen.de/polen.



Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer
presse(at)reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29


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Datum: 13.06.2016 - 14:56 Uhr
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