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DStGB zur Bundesratsentscheidungüber sichere Herkunftsstaaten - Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien zu sicheren Herkunftsländern erklären

ID: 1368610

(ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund DStGB)
fordert die Bundesländer auf, am kommenden Freitag im Bundesrat dem
Gesetzentwurf des Bundestages, mit dem die sog. Maghreb-Staaten
Tunesien, Marokko und Algerien zu sicheren Herkunftsländern erklärt
werden, zuzustimmen. Ziel des Gesetzes ist es, die Asylverfahren von
Menschen aus den drei Maghreb-Staaten zu beschleunigen und abgelehnte
Bewerber aus diesen Staaten schneller in ihre Heimatländer abschieben
zu können. "Wir müssen die Asylverfahren auf die Menschen
konzentrieren, die sich tatsächlich auf das Asylrecht berufen
können", erläuterte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg,
heute in Berlin.

Die Einreisezahlen aus den nordafrikanischen Staaten waren im
Verlauf des vergangenen Jahres massiv angestiegen, obwohl die
wenigsten Flüchtlinge Aussicht auf ein Bleiberecht haben. Die
sogenannte Schutzquote für Menschen aus den drei Ländern lag im
Vorjahr bei 2,1 Prozent, im ersten Quartal 2016 sogar nur noch bei
0,7 Prozent. Die Mehrzahl der Nordafrikaner kommt nach Deutschland,
weil sie für sich bessere Lebensbedingungen in Deutschland erhoffen.
Beschleunigte Asylverfahren seien ein Signal an Menschen aus
"sicheren Herkunftsstaaten", ihr Heimatland nicht aus "asylfremden
Gründen" zu verlassen. "Wir erwarten insoweit die Unterstützung durch
die Bundesländer", so Landsberg. Es sei schwer verständlich, wenn die
Bundesländer die langen Verfahren des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge rügen, zugleich aber notwendige Schritte zur
Beschleunigung blockieren.

Die Einstufung ist auch notwendig, weil die Rückführung der
Menschen aus den Maghreb Staaten sich als problematisch erweise. Ende
März lebten 6609 Ausreisepflichtige aus den Maghreb-Staaten in
Deutschland: 1290 Tunesier, 2528 Marokkaner und 2791 Algerier. Viele




von ihnen kommen ohne Papiere an. Im Ãœbrigen wird das Recht auf Asyl
auch nicht ausgehöhlt. Auch bei der Einstufung als sicheres
Herkunftsland wird die Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen, nur
müssen die Betroffenen belegen, dass sie wirklich politisch verfolgt
werden.



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Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
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Datum: 14.06.2016 - 13:57 Uhr
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