(ots) - Düsseldorfer Anwälte halten die Rückrufaktion
des VW-Konzerns für eine erneute Mogelpackung. Nach Ansicht der
Kanzlei Rogert & Ulbrich ist es technisch ausgeschlossen, durch ein
Softwareupdate gleichzeitig das Problem des erhöhten NOx-Ausstoßes in
den Griff zu bekommen und gleichzeitig den CO2-Ausstoß, den Verbrauch
und die Rußpartikelemission nicht nachteilig zu verändern, ohne eine
erhebliche technische Veränderung durch zusätzliche Einspritzung von
AdBlue oder vergleichbaren Produkten vorzunehmen. Die Anwälte sind
daher sehr verwundert über die offenbar erfolgte Genehmigung des
Rückrufs bezüglich des VW Passat, da es bislang immer hieß, sie sei
nicht möglich, weil der Kraftstoffverbrauch durch den Eingriff
steige, wodurch zwangsläufig auch der CO2-Wert höher werde. Die
Anwälte haben daher an das Kraftfahrt-Bundesamt geschrieben und die
Veröffentlichung der Testdaten verlangt, die zur Genehmigung geführt
haben.
Der Fahrzeugmangel besteht nicht nur in der Verwendung der
Manipulationssoftware, die für den Rollenprüfstand entwickelt wurde,
sondern auch darin, dass die gesetzlichen Grenzwerte beim
Normalbetrieb des Fahrzeuges nicht eingehalten werden. Hierzu ordnet
§ 38 Abs. 1 BImschG an, dass alle Kraftfahrzeuge bei normalem Betrieb
auf der Straße die gesetzlichen Grenzwerte einhalten müssen. Für Euro
5-Fahrzeuge gilt ein NOX-Grenzwert von 230 mg/km. Bei Euro 6 -
Fahrzeugen darf der NOX-Wert 80 mg/km nicht überschreiten. Eine
behördliche Freiheit, hiervon abweichen zu dürfen besteht nicht, da
das Wort "müssen" im Gesetzeswortlaut jedem Juristen verdeutlicht,
dass der Behörde in Bezug auf diese Frage kein Ermessen zusteht.
Die Volkswagen AG behauptet nun, dass es ihr gelungen sei, für den
EA 189 Motorentyp ein Softwareupdate für den Amarok, den Golf und den
Passat zu entwickeln, das nunmehr das erreicht, wozu
Entwicklungsingenieure bei der Volkswagen AG die letzten 10 Jahre
nicht in der Lage gewesen seien. Auch in den USA hatte Volkswagen
bereits den Versuch unternommen, der EPA ein Softwareupdate zu
verkaufen. Die EPA entdeckte schnell, dass die Software nichts
erreichte, sondern vielmehr als erneute Täuschung von VW geplant war.
Der Einsatz eines "Placebos" sollte alle beruhigen und nun in
trügerischer Sicherheit wiegen, dass ab jetzt alles in Ordnung sei.
Die U.S.-amerikanischen Behörden haben diesen erneuten Betrugsversuch
nicht geduldet und öffentlich gemacht. Nun verkauft die Volkswagen AG
offensichtlich das, was in den USA misslungen war, dem
Kraftfahrt-Bundesamt und dem Bundesverkehrsministerium als
Innovation. Ohne die Fahrzeuge Langzeittests zu unterziehen und ohne
zu veröffentlichen, wie nun plötzlich sämtliche Fahrzeuge sauber
werden sollen, winken das Bundesverkehrsministerium und das
Kraftfahrt-Bundesamt alles durch, was von VW vorgelegt wird.
Die Kanzlei Rogert & Ulbrich hat daher selbst technisch
fachkundigen Rat eines Motorentwicklungsingenieurs eingeholt und es
liegt eine Doktorarbeit zu diesem Thema von Dipl.-Ing. Sebastian Paul
Wenzel zum Thema "Modellierung der Ruß-und NOX-Emissionen des
Dieselmotors" aus dem Jahr 2006 vor. Danach läßt sich mit dem
angekündigten Softwareupdate keinesfalls erreichen, dass die
betroffenen Fahrzeuge sauber werden und im normalen Fahrbetrieb die
gesetzlichen Grenzwerte einhalten.
Weiterhin spricht für die Annahme einer weiteren Manipulation,
dass VW für die Wirkung der Rückrufmaßnahme keine Garantien abgibt
und die Maßnahme juristisch so vorbereitet, dass keine neue
Gewährleistungsfristen ausgelöst werden. Der Rückruf wird als
freiwillige Maßnahme anzusehen sein, damit keine neuen
Gewährleistungsfristen ausgelöst werden. Wenn alles so problemlos
funktionieren soll, warum möchten VW und seine Vertragshändler dann
für den Rückruf nicht über Garantien oder neu ausgelöste
Gewährleistungsfristen haften?
Pressekontakt:
Prof. Dr. Marco Rogert
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