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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
FN 290506 s
ISIN AT00000OESD0
Einberufung
der 6. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG am Donnerstag,
dem 14. Juli 2016, um 14.00 Uhr, in der Säulenhalle der Wiener Börse AG,
Wallnerstraße 8, 1014 Wien.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht,
des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung und des vom AufÂsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2015/16.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das GeÂschäftsjahr 2015/16
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016/17
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens ab 23. Juni 2016 auf der Internetseite der GesellÂschaft
unter www.staatsdruckerei.at bzw.
www.staatsdruckerei.at/hauptversammlung-2016 zugänglich:
·Geschäftsbericht 2015/16, beinhaltend: o Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht, o Corporate-Governance-Bericht, o
Vorschlag für die Gewinnverwendung, o Bericht des Aufsichtsrats
·Jahresfinanzbericht 2015/16 beinhaltend: o UGB-Jahresabschluss
mit Anhang und Lagebericht jeweils für das Geschäftsjahr 2015/16;
·Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6,
·Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP
6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, ·Formular für die Erteilung
einer Vollmacht, ·Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
·vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit minÂdestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser HauptverÂsammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 23. Juni 2016 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1239 Wien, Tenschertstraße
7, z.H. Mag. Helmut Lackner, zugeht. Jedem so beanÂtragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrünÂdung
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
anÂtragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
AntragstelÂlung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieÂben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
DepotbeÂstätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jeÂdem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt BeÂgrünÂdung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätesÂtens am 5. Juli 2016 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 206 66 100 oder 1239 Wien, Tenschertstraße 7, z.H.
Mag. Helmut Lackner, oder per E-Mail lackner(at)staatsdruckerei.at,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die
AktionärseiÂgenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum ZeitÂpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übriÂgen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über AngelegenÂheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
TagesÂordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
eiÂnen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den VorÂstand übermittelt werden. Die
Fragen können an die Gesellschaft per Post an 1239 Wien,
Tenschertstraße 7, z.H. Mag. Helmut Lackner, oder per Telefax an +43
(1) 206 66 100 übermittelt werÂden.
Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von
einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der TagesordÂnung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Ãœbermittlung eines Beschlussvorschlags gem
§ 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der
Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 %
des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 5. Juli 2016 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über
diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.staatsdruckerei.at zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 4. Juli 2016 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft späÂtestens am 11. Juli 2016
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen.
Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
als Bevollmächtigte von Österreichische Staatsdruckerei Holding AG oder
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92
Per E-Mail anmeldung.oesd(at)hauptversammlung.at, wobei die
DepotbeÂstätiÂgung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuÂschließen ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598;
unbedingt ISIN AT00000OESD0 im Text angeben
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
MitgliedÂstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
·Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
·Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
·Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT00000OESD0,
·Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
·Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der HauptverÂsammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 4. Juli 2016 bezieÂhen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegenÂgenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der HauptverÂsammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werÂden können. Die Vollmacht muss
der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen
zugehen:
Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92
Per E-Mail anmeldung.oesd(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuÂschließen ist
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.staatsdruckerei.at abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung perÂsönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 13. Juli 2016 bis 17.00 Uhr bei der Gesellschaft
einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der GeÂsellschaft EUR
7.500.000, zerlegt in 7.500.000 auf Inhaber lautende Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 225.000 eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 7.275.000 Stück.
Zutritt zur Hauptversammlung Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung
(Registrierung) Ihre Anmeldebestätigung und einen amtlichen
Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur
Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen
Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern
Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben.
Österreichische Staatsdruckerei Holding AG behält sich das Recht vor,
die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein,
kann der Einlass verweigert werden.
Wien, im Juni 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Helmut Lackner
Chief Financial Officer
Tel.: +43/1/206 66-208
lackner(at)staatsdruckerei.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Tenschertstraße 7
A-1239 Wien
Telefon: +43 1 206 66
FAX: +43 1 206 66 100
Email: office(at)staatsdruckerei.at
WWW: www.staatsdruckerei.at
Branche: Verarbeitende Industrie
ISIN: AT00000OESD0
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch