(ots) - "Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt ein
generelles Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften ab. Die
Einführung einer Regelung, die es den Städten und Gemeinden erlaubt,
in eigener Verantwortung die Tempo-30-Zonen auszuweiten, ist dagegen
richtig. Tempo 30 vor Kitas, Schulen oder Krankenhäusern ist zum
Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer sinnvoll", erklärte
DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg anlässlich der heutigen
Kabinettsentscheidung in Berlin.
Die aktuell von einigen Ländern vorgeschlagene Änderung der
Straßenverkehrsordnung mit dem Ziel, Tempo 30 in geschlossenen
Ortschaften als Regelfall einzuführen und Tempo 50 nur noch in
Ausnahmefällen zu erlauben, ist nicht notwendig. Das wäre eine
unnötige Gängelung der Bürgerinnen und Bürger, würde den örtlichen
Gegebenheiten oftmals nicht gerecht und würde überflüssige
Kontrollbürokratie verursachen. Warum sollte z. B. auf einer breiten,
vierspurigen innerstädtischen Straße Tempo 30 gelten?
Insbesondere Durchgangsverkehre würden ausgebremst und stark
befahrene Straßen verstopft, wenn auf ihnen nur noch mit Tempo 30
"gekrochen" werden darf. Damit würden nicht nur unnötige Staus
produziert, sondern auch die verkehrsbedingte Umweltbelastung wie z.
B. durch Feinstaub in den Städten weiter steigen. Die punktuelle
Anordnung von Tempo 30 ist sinnvoll, sollte aber nach dem Grundsatz
der Subsidiarität vor Ort und nicht auf Bundesebene entschieden
werden. Deshalb wäre eine Regelung, die es den Städten und Gemeinden
erlaubt, in eigener Verantwortung die Tempo-30-Zonen einzurichten,
richtig. Besonders vor Kitas, Schulen und Krankenhäusern ist dies
sinnvoll, um die Verkehrssicherheit der schwächsten
Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Es darf nicht vergessen werden, dass
im Jahr 2013 im Schnitt alle sechs Tage ein Kind bei Verkehrsunfällen
auf deutschen Straßen ums Leben kam. Statt ein generelles Tempo 30
einzuführen, ist es sinnvoller, im Sinne von Bürgernähe und
kommunaler Selbstverwaltung die Städte und Gemeinden selbst
entscheiden zu lassen, ob sie im gesamten Stadtgebiet bzw. an
einzelnen Unfallschwerpunkten Tempo 30 anordnen.
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