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Steuerliche Regelungen für selbstständige Kurierfahrer

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Als selbstständiger Kurierfahrer ist es essentiell, dass Sie verstehen, welche Ausgaben Sie steuerlich abziehen können. Nur so können Sie längerfristig bestehen bleiben.

(firmenpresse) - Wer als Kurierfahrer den Sprung in die Selbstständigkeit wagt, hat viel zu gewinnen, steht aber auch vor vielen Herausforderungen. Immerhin gibt man die Sicherheit einer Anstellung bei einem Logistikunternehmen auf und lässt ein sicheres Einkommen, Rente und Lohnzusatzleistungen hinter sich. Aber dies alles lohnt sich, wenn man sich erst einmal als selbstständiger Kurierfahrer etabliert hat. Dann lockt die Aussicht auf ein viel höheres Einkommen und großes Zukunftspotenzial. Damit Sie aber erst einmal Fuß fassen können, müssen Sie einige Dinge beachten. Dazu gehört unter anderem auch, dass Sie sich an steuerliche Regelungen halten und Ihre Vorteile kennen.

Steuerliche Abzüge

Es beschweren sich zwar alle über Steuern, aber als selbstständiger Kurierfahrer profitieren Sie im Gegensatz zu normalen Angestellten von vielen Steuerabzügen. Denn das Finanzamt wird viele Ihrer täglichen Ausgaben, Langzeit-Investitionen und laufenden Kosten als steuerlich abziehbar anerkennen.

Dann errechnen sich Ihre Steuern am Ende folgendermaßen: Einkommen – Steuerabzüge = zu versteuerndes Einkommen. Wenn Sie also bspw. ein Einkommen von 40.000 € haben und 10.000 € Ihrer Ausgaben steuerlich abziehen können, beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen nur 30.000 €.

Welche Kosten können von der Steuer abgezogen werden?

Es gibt acht Kategorien von steuerlich abziehbaren Beträgen (Achtung: persönliche Aufwendungen sind nicht miteingeschlossen):

•Büroausgaben
•Reisekosten
•Kosten für Ausstattung und Kleidung
•Personalkosten
•Güter, die Sie für den Weiterverkauf erwerben
•Kosten für Geschäftsflächen
•Werbekosten

Davon werden Sie nicht unbedingt alle als selbstständiger Kurierfahrer geltend machen können. Informieren Sie sich also rechtzeitig und fragen Sie im Notfall bei Ihrem Steuerberater nach! Im Folgenden werden nun die wichtigsten Punkte noch einmal näher erläutert.





Büroausgaben

Zu Büroausgaben gehören bspw. Materialien wie Druckerpapier, Tinte, Internet- und Telefonrechnungen, Briefmarken und Computersoftware. Für Letztere müssen Sie Folgendes beachten: Wenn Sie die Software länger als 2 Jahre nutzen, müssen Sie diese abschreiben.

Reise- und Fahrzeugkosten

Wer als selbstständiger Kurierfahrer arbeitet, wird hier wahrscheinlich den größten Kostenpunkt haben. Wenn Sie Ihr Fahrzeug anschaffen, muss dieses als Anlagevermögen notiert werden.

Die Kosten um das Fahrzeug herum (Sprit, Reparatur- und Wartungsarbeiten, Hotelaufenthalte, Lizenzen etc.) können Sie allerdings in den häufigsten Fällen von der Steuer abziehen. Denn wie die meisten wissen, können diese Ausgaben schnell so hoch sein, dass sie die Existenz bedrohen.

Marketing

Marketing ist eine wichtige Maßnahme, um auf Ihr Unternehmen aufmerksam zu machen und Aufträge an Land zu ziehen. Um diese Ziele zu erreichen, können Sie bspw. Werbung in Zeitungen schalten oder eine neue Webseite aufbauen. Und die guten Nachrichten: All dies können Sie steuerlich absetzen und als Werbekosten anrechnen lassen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CX ist eine Online-Handelsplattform, die Kuriere mit leeren Fahrzeugen verbindet und Gewerbetreibende mit Ladungen, die geliefert werden müssen. Lernen Sie mehr über sie unter: https://courierexchange.co.uk/courier-jobs.html



PresseKontakt / Agentur:

BV2, The Perfume Factory,
140 Wales Farm Road,
London,
W3 6UG
United Kingdom

info(at)haulageexchange.co.uk

020 8896 6725



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Datum: 15.06.2016 - 15:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Telefon: +44 20 33049811

Kategorie:

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