(ots) - Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat Thomas
Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege, und Rainer
Brüderle, Präsident vom bpa Arbeitgeberverband, als Vertreter der
privaten Pflegewirtschaft in die neue und nunmehr 3. Pflegekommission
berufen. Die Kommission soll einen Vorschlag erarbeiten, wie der
Pflegemindestlohn ab dem 1. November 2017 erhöht werden soll.
Erstmals sind der Arbeitgeberverband Pflege und der neue bpa
Arbeitgeberverband gemeinsam in die Pflegekommission berufen worden,
was auf einen Vorschlag der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) beruht, in dem beide Mitglied sind. Dazu
Thomas Greiner, der bereits Mitglied in der 1. und 2.
Pflegekommission war: ,,Auch wenn es inzwischen zwei
Arbeitgeberverbände in der Altenpflege gibt, muss in zentralen Fragen
wie dem Pflegemindestlohn gemeinsam agiert werden. Den Vorschlag der
BDA haben wir deshalb gerne unterstützt." AGVP-Präsident Greiner ist
als stellvertretendes Mitglied und Ex-Bundesminister Brüderle als
ordentliches Mitglied in die neue Kommission berufen worden.
Die Kommission hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Festsetzung von
Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche im Sinne des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu beschließen. Der Pflegemindestlohn,
von dem vor allem die Hilfs- und Assistenzkräfte sowie seit 1.
Oktober 2015 auch die 45 000 Betreuungskräfte in der Altenpflege
profitieren, beträgt zur Zeit 9,75 Euro in Westdeutschland und 9 Euro
im Osten. Er wird ab 1. Januar 2017 noch einmal auf dann 10,20 Euro
(West) bzw. 9,50 Euro (Ost) kräftig erhöht. Diese Regelung läuft zum
31. Oktober 2017 aus. Es muss in der nunmehr 3. Kommission eine
Anschlussregelung gefunden werden.
Thomas Greiner: ,,Der Pflegemindestlohn hat sich bewährt. Er ist
ein Beitrag zur Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären
Altenpflege. Seit Einführung 2009, mit damals noch 8,50 Euro im
Westen und 7,50 Euro im Osten, ist er über all die Jahre beachtlich
angehoben worden. Er liegt mit bald 10,20 Euro (West) deutlich über
dem gesetzlichen Mindestlohn von heute 8,50 Euro. Somit ist Augenmaß
gefordert, was künftige Erhöhungen und Laufzeiten angeht. Pflege muss
für die Pflegebedürftigen bezahlbar bleiben. Stellen doch die vielen
neuen gesetzlichen Regelungen der Bundesregierung in der Altenpflege
die Arbeitgeber und Unternehmen vor allem der stationären Pflege zum
Teil ohnehin vor enorme finanzielle und personelle Herausforderungen.
Richtig ist aber auch: Qualifiziertes und engagiertes Personal muss
angemessen bezahlt werden. Deshalb hat sich der Arbeitgeberverband
Pflege gegen viele Widerstände schon 2008 öffentlich für einen
Mindestlohn, also eine Lohnuntergrenze in der Altenpflege
eingesetzt."
Die privaten Pflegeunternehmen organisieren knapp 40 Prozent der
stationären und über 60 Prozent der ambulanten Pflege in Deutschland.
AGVP-Präsident Greiner weist zudem darauf hin, dass sich alle
Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes Pflege von Anfang an
peinlich genau an den Pflegemindestlohn gehalten haben. Mehrfach
geäußerte gegenteilige Befürchtungen etwa der Gewerkschaft Verdi
hätten sich als völlig unbegründet erwiesen.
Pressekontakt:
Für Presseanfragen kontaktieren Sie bitte:
Friedhelm Fiedler
Sprecher des Präsidiums und Vizepräsident Arbeitgeberverband Pflege
Pressebüro Arbeitgeberverband Pflege (AGVP)
Telefon: +49 (0)30 67 80 63 710
presse(at)arbeitgeberverband-pflege.de
www.arbeitgeberverband-pflege.de