(ots) - Eigentlich sollte das gerade vom Bundeskabinett
beschlossene neue Leiharbeitsgesetz Hunderttausende Arbeitnehmer
besser gegen Scheinwerkverträge schützen.
Doch Arbeitsrechtler und die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
BDZ üben scharfe Kritik: das Gesetz sei eine "skandalöse
Verschlechterung", so der BDZ gegenüber dem rbb.
Der Zoll ist in Deutschland für die Verfolgung von illegaler
Beschäftigung und Hinterziehung von Sozialbeiträgen zuständig - auch
bei Scheinwerkverträgen. Allerdings gibt es im neuen Gesetz einen
Passus, wonach der Missbrauch auch nachträglich legalisiert werden
kann: Wenn die Leiharbeitnehmer ein Papier unterschrieben haben, dass
sie freiwillig auch in Zukunft bei dem Verleiher bleiben wollen, ist
das Ganze nicht mehr illegal.
Kann die Verleihfirma eine solche Widerspruchserklärung vorlegen,
entfallen strafrechtliche Ermittlungen. Der BDZ kritisiert daher, das
Gesetz diene "offensichtlich nur dazu, die Nutzer von
Scheinwerkverträgen vor hohen Nachzahlungen und Strafverfolgung zu
bewahren". Scheinwerkverträge würden weniger riskant.
Der Arbeitsrechtler Professor Peter Schüren sieht darin "eine
Einladung zum Missbrauch".
Das Bundesarbeitsministerium kontert auf Anfrage des rbb, die
Widerspruchsklausel solle Leiharbeitnehmer nur schützen. Auf den
Vorwurf, Strafermittlungen damit zu verhindern, ging das Ministerium
bislang nicht konkret ein.
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