(ots) - Längst beschränken sich die sogenannten Selfies
nicht mehr darauf, ein Selbstportrait zu bleiben. Immer öfter werden
die technischen Möglichkeiten beispielsweise der Smartphones dazu
genutzt, auch weitere Personen in der Öffentlichkeit abzulichten -
gern auch im Verbund mit der oder dem Auslösenden.
Letztere vergessen allzu oft, dass es - die Rechtslage hier einmal
völlig außen vor gelassen - eine Grundvoraussetzung der Höflichkeit
ist, andere Menschen um ihr Einverständnis zu bitten, ehe sie
fotografiert werden dürfen. Und zwar völlig unabhängig davon, ob es
sich erstens bei der abgelichteten Person um eine mehr oder minder
prominente handelt, und ob zweitens das Foto später "unter
Verschluss" bleiben oder im Internet hochgeladen werden soll. Wer den
Mitmenschen die notwendige Wertschätzung zeigen will, fragt deshalb
vor jeder Fotografie - auch ohne sich selbst mit aufzunehmen -, ob
sie überhaupt gelegen kommt und gestattet wird. Das gilt im eigenen
Land wie auf Auslands-Reisen. Rücksichtnahme und sorgfältige
Überlegung sind auch gefragt, wenn ein Selfie-Stick für eine Aufnahme
verwendet werden soll.
Pressekontakt:
Inge Wolff, Vorsitzende Arbeitskreis Umgangsformen International
Telefon 49(0)175 7441118, inge.wolff.umgangsformen(at)t-online.de
Christian Götsch, Pressereferent Swinging World e.V.,
Der Unternehmerverband der Tanzschulen
49(0)40/500582-15, christian.goetsch(at)tanzen.de