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Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank
International AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8
AktG sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowie zur Veräußerung eigener
Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
(§ 65 Abs 1b AktG)
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3
VeröffentlichungsV 2002
Die Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG, Wien, FN
122119 m, vom 16. Juni 2016 hat die folgenden Beschlüsse gefasst, die
hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 2
und 3 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht werden:
"1. Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8
sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die
Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls
zur Einziehung eigener Aktien ermächtigt. Der Anteil der zu
erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 %
des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die
Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten
ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis
zum 15. Dezember 2018, begrenzt.
Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1,-
pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf
nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten
Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung
vorangegangenen 10 Handelstage liegen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke - mit
Ausnahme des Wertpapierhandels - durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch
Dritte ausgeübt werden.
2. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter
teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der
Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen
Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen,
Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im
In- oder Ausland oder zum Zweck der Durchführung des "Share Incentive Program"
der Gesellschaft für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen erfolgt.
Weiters kann für den Fall, dass Wandelschuldverschreibungen auf der Grundlage
des Hauptversammlungsbeschlusses vom 26. Juni 2013 ausgegeben werden, das
Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an
solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen
gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder
Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben. Diese
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte
ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser
Beschlussfassung, sohin bis zum 15. Juni 2021.
3. Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes Rückkaufprogramm
oder ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren Dauer sind zu
ver¬öffentlichen.
Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 4. Juni
2014 beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 AktG zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und bezieht sich
hinsichtlich der Verwendung auch auf den von der Gesellschaft bereits
erworbenen Bestand eigener Aktien."
Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der
VeröffentlichungsV 2002 wird durch die Veröffentlichung im Internet
über die Website der Gesellschaft, www.rbinternational.com,
entsprochen.
Anhänge zur Meldung:
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Rückfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler
Head of Management Secretariat
Raiffeisen Bank International AG
+43 1 71707 - 3449
gregor.hoepler(at)rbinternational.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Raiffeisen Bank International AG
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