(ots) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) hat kritisiert, dass die vom Bundesrat und Bundestag
eingesetzte "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe"
ihren Bericht überhastet fertigstellt. Die Kommission habe lediglich
die im Standortauswahlgesetz vorgesehene Möglichkeit genutzt, ihre
Tätigkeit um ein halbes Jahr zu verlängern und müsse deshalb den
Bericht schon Ende Juni abliefern.
"Zwei Wochen vor Schluss sind noch viele zentrale Fragen
ungeklärt. Auch die von der Kommission versprochene umfassende
Einbeziehung der Öffentlichkeit wird es nicht mehr geben. Mehrfach
habe ich Gründlichkeit vor Schnelligkeit eingefordert, dieses Prinzip
wäre dem Jahrtausend-Problem des strahlenden Atommülls angemessener
gewesen", sagte der stellvertretende BUND-Vorsitzende Klaus
Brunsmeier, der den Umweltverband in der Kommission vertritt. Dem
Vorschlag des BUND, die Tätigkeit der Kommission bis Ende 2016 zu
verlängern, sei die Mehrheit der Kommission leider nicht gefolgt.
"Wir haben uns an der Kommission beteiligt, um das im
Standortauswahlgesetz vorgesehene Such-Verfahren, vor allem die dabei
vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung und die
Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene und infrage kommende
Standorte zu verbessern. Einiges in dieser Richtung konnten wir zwar
erreichen, nach jetzigem Stand ist der Bericht für uns jedoch nicht
zustimmungsfähig. Zentrale in der Kommission nach wie vor ungelöste
Probleme verhindern ein Vorankommen bei der Suche nach einem
Atommüll-Lager. Auch deshalb werden wir als BUND auf jeden Fall ein
Sondervotum zum Bericht der Kommission abgeben", sagte der
BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. "Außerdem fordern wir nach wie vor,
dass der politisch verbrannte und geologisch ungeeignete Standort
Gorleben endlich aus dem Suchverfahren herausgenommen wird. Und das
Parlament sollte mindestens einen Prüfauftrag zur Aufnahme des
Atomausstiegs ins Grundgesetz erhalten", so Weiger.
Verbesserungen habe der Umweltverband vor allem in der
Gewährleistung eines primär an der Sicherheit ausgerichteten
vergleichenden Verfahrens durchsetzen können. Erste Fortschritte beim
Rechtsschutz und die Fixierung eines generellen Exportverbots für
hochradioaktiven Atommüll seien ebenfalls Ergebnisse erfolgreicher
BUND-Interventionen. Wie der BUND sich bei der Schlussabstimmung über
den Kommissionsbericht verhalten werde, hänge davon ab, wie die
zentralen Anliegen des Umweltverbands berücksichtigt würden. So seien
weitere Nachbesserungen beim Rechtsschutz zwingend erforderlich.
Dieser müsse bereits bei der Auswahl möglicher Standorte zur
untertägigen Erkundung gewährleistet werden. Nicht ausreichend sei
hingegen, wenn es nur am Ende des Auswahlverfahrens zu einer
gerichtlichen Überprüfung infrage kommender Standorte kommen dürfe.
Brunsmeier: "Auch bei den geologischen Auswahlkriterien gibt es
nach wie vor Nachbesserungsbedarf. Wichtige geologische
Voraussetzungen für ein Endlager, wie ein hinreichend starkes
Deckgebirge oder eine ausreichende Temperaturverträglichkeit des
Gesteins, müssen sich streng an der Sicherheit orientieren. Und wegen
fehlender Daten darf im Suchverfahren kein einziger möglicher
Standort ausgeschlossen werden."
Eine vorläufige BUND-Bilanz zur Arbeit der Endlager-Suchkommission
finden Sie im Internet unter: www.bund.net/pdf/bund_bilanz_amk
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