(ots) - Am 28. Juni wird sich herausstellen, ob der breite
Protest gegen den Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes
gefruchtet hat. An diesem Tag wird sich das Kabinett mit dem Vorhaben
befassen. Im Anschluss wird dann ein neuer Entwurf veröffentlicht,
der ins parlamentarische Verfahren geht.
Wie groß der Bedarf an Änderungen ist, wird bei den
Teilhabeleistungen für Bildung deutlich. "Wer in Bildung investiert,
investiert in die Zukunft - darin sind Politiker aller Couleur sich
einig. Trotzdem plant die Bundesregierung im vorliegenden Entwurf,
jungen Menschen den Weg in ihre Zukunft zu verbauen", stellt Renate
Reymann fest, die Präsidentin des Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes (DBSV).
Jonas ist sehbehindert, 19 Jahre alt und hat gerade seine
Abiturprüfung bestanden. "Ich habe eigentlich schon vor, später mal
zu studieren, vielleicht Psychologie oder vielleicht auch Politik -
genau weiß ich es noch nicht. Damit ich schon mal was in der Tasche
habe, mache ich jetzt aber erst mal eine Ausbildung zum
Verwaltungsfachangestellten." Der Entwurf des Teilhabegesetzes hat
ihn verunsichert. "Mein Problem ist, dass ich für das Studium nur
dann Unterstützung erhalte, wenn es zu meiner Berufsausbildung passt.
Soll ich mir die Berufsausbildung nun lieber doch verkneifen, damit
ich später beim Studium eine Wahl habe?"
Für ein Studium ist Jonas auf die Eingliederungshilfe angewiesen.
Damit werden zum Beispiel notwendige Hilfsmittel und Vorlesekräfte
finanziert. Im bisher vorliegenden Referentenentwurf zum
Teilhabegesetz ist zwar geregelt, dass man nach einer
Berufsausbildung Leistungen für ein Studium bekommen kann, aber nur
dann, wenn das Studium "in einem zeitlichen Zusammenhang an eine
duale, schulische oder hochschulische Berufsausbildung anschließt und
in dieselbe fachliche Richtung weiterführt".
"Genauso, wie es für Jeden heute selbstverständlich ist und
erwartet wird, müssen auch junge Menschen mit Behinderung endlich die
Chance bekommen, sich beruflich umzuorientieren. Lineare Lebensläufe
sind doch inzwischen zu einer Seltenheit geworden - im Berufsleben
muss man flexibel reagieren, wenn Rahmenbedingungen sich ändern. Ein
Gesetzentwurf, der das unmöglich macht, passt einfach nicht mehr in
die heutige Zeit", bringt Renate Reymann es auf den Punkt.
Der DBSV kritisiert zudem, dass behinderte Menschen die
behinderungsbedingt notwendigen Unterstützungsleistungen nur dann
erhalten sollen, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht
übersteigen.
Mehr Infos unter www.teilhabegesetz.dbsv.org
Pressekontakt:
Volker Lenk, Pressesprecher
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Tel.: (030) 28 53 87-140
E-Mail: v.lenk(at)dbsv.org