PresseKat - EANS-Hauptversammlung: FACC AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: FACC AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 1370199

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

FACC AG mit dem Sitz in Ried i. Innkreis //FN 336290w
EINLADUNG zur 2. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre (ISIN
AT00000FACC2) zur 2. ordentlichen Hauptversammlung der FACC AG am
Freitag, dem 15. Juli 2016, um 10.00 Uhr, in der MESSE RIED, Halle
17/1.Stock - Brucknerstrasse 39 in 4910 Ried im Innkreis, ein.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und Corporate-Governance-Bericht und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015/16.
2. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2015/16.
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015/16.
4. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2015/16.
5. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
6. Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2016/17.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen werden ab 24. Juni 2016 gemĂ€ĂŸ § 108 Abs. 3 und 4
AktG zur Einsicht in Internet unter www.facc.com zugÀnglich gemacht
und werden in der Hauptversammlung aufliegen: - Jahresabschluss mit
Lagebericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, -
Corporate-Governance-Bericht, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015/16 - BeschlussvorschlĂ€ge zu den
Tagesordnungspunkten 2-6 - Text dieser Einberufung - Formulare fĂŒr




die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG

AktionÀre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Dieses Verlangen muss in Schriftform spÀtestens am
24. Juni 2016 der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse, 4910
Ried i. Innkreis, Fischerstrasse 9, Abteilung Investor Relations,
Manuel Taverne, zugestellt werden. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung
beiliegen. Zum Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer DepotbestÀtigung
gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden
AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Mehrere DepotbestÀtigungen
ĂŒber Aktien, die nur zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen
sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen
Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. AktionÀre, deren Anteile zusammen 1
% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung
ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den
Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und
einer allfÀlligen Stellungnahme des Vorstandes oder des
Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich
gemacht werden. Dieses Verlangen in Textform muss spÀtestens am 06.
Juli 2016 der Gesellschaft per Post an, 4910 Ried i. Innkreis,
Fischerstrasse 9, Abteilung Investor Relations, Manuel Taverne, oder
per E-Mail investor.relations(at)facc.com, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugehen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemĂ€ĂŸ § 110 Abs. 1 AktG
bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der
Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. FĂŒr den Nachweis der
AktionĂ€rseigenschaft zur AusĂŒbung dieses AktionĂ€rsrechts genĂŒgt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer DepotbestÀtigung
gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Mehrere DepotbestÀtigungen
ĂŒber Aktien, die nur zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen
sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen
Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jeder AktionÀr ist berechtigt, in
der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrÀge zu
stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedĂŒrfen. Voraussetzung
hierfĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung. Dies gilt nicht fĂŒr Wahlen in den Aufsichtsrat. Ein
AktionÀrsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend
die fristgerechte Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemĂ€ĂŸ § 110
AktG samt einer ErklĂ€rung gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG voraus. FĂŒr Wahlen in
den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 5) ist folgendes zu beachten:
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an
die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person
gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG. Diese mĂŒssen der Gesellschaft ebenfalls bis
spÀtestens 06. Juli 2016 zugehen und von der Gesellschaft bis
spÀtestens 08. Juli 2016 auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden,
widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung
einbezogen werden darf. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat
die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktG, insbesondere
die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die
fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der
DiversitÀt und der InternationalitÀt sowie die berufliche
ZuverlÀssigkeit, zu beachten.

Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschÀftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage
des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Fragen, deren
Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedĂŒrfen, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung per E-Mail
an investor.relations(at)facc.com oder schriftlich an die Gesellschaft
in 4910 Ried im Innkreis, Fischerstraße 9, Abteilung Investor
Relations, Manuel Taverne, gestellt werden.

Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€re nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.facc.com zugÀnglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 05. Juli 2016 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es genĂŒgt
fĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der Gesellschaft spĂ€testens am
12. Juli 2016 an die Anmeldestelle zugehen muss.

Anmeldestelle: Fax-Nr.: +43(0)1 8900 500 99 E-Mail Adresse:
anmeldung.facc(at)hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; PDF,
TIF etc.) Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN
im Text angeben)"

DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG

Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

- Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (SWIFT-Code)
- Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen
- Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT00000FACC2) des
AktionÀrs
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- ausdrĂŒckliche Angabe, dass sich die BestĂ€tigungen auf den Depotstand 05.
Juli 2016 um 24:00 Uhr MESZ beziehen.

Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen. Die AktionÀre werden durch eine Anmeldung
zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung
nicht blockiert; AktionĂ€re können deshalb ĂŒber ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung
weiterhin frei verfĂŒgen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der AktionÀr hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person)
in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmÀchtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an einer der nach genannten Adressen zugehen:

per Telefax: +43(0)1 8900 500 99 Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type
MT598, unbedingt ISIN im Text angeben)" Per Post: FACC
AG Investor Relations Fischer Strasse 9 4910 Ried i. Innkreis Per
E-Mail: anmeldung.facc(at)hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang;
PDF, TIF etc.) Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort.

Ein Vollmachtformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.facc.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht
am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich
ĂŒbergeben wird, soll die Vollmacht spĂ€testens am 14. Juli 2016 bis 14
Uhr bei der Gesellschaft einlangen. Die vorstehenden Vorschriften
ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf
der Vollmacht. Hat ein AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut
Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur
DepotbestĂ€tigung auf einem der dafĂŒr zugelassenen Wege (siehe oben)
die ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 45.790.000 StĂŒckaktien.
Jede Aktie gewÀhrt eine Stimme. Die Gesellschaft hÀlt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrÀgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 45.790.000.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden. Die AktionÀre bzw. ihre Vertreter
werden gebeten, zur ÜberprĂŒfung der IdentitĂ€t am Eingang zur
Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (FĂŒhrerschein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 09.30 Uhr

Ried i. Innkreis, im Juni 2016

Der Vorstand

RĂŒckfragehinweis:
Investor Relations:
Manual Taverne
Director Investor Relations
Mobil: 0664/801192819
E-Mail: m.taverne(at)facc.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent: FACC AG
Fischerstraße 9
A-4910 Ried im Innkreis
Telefon: +43/59/616-0
FAX: +43/59/616-81000
Email: office(at)facc.com
WWW: www.facc.com
Branche: Zulieferindustrie
ISIN: AT00000FACC2
Indizes:
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Geld verdienen mit dem Trading Trick EANS-Adhoc: PALFINGER beabsichtigt einÜbernahmeangebot fĂŒr die norwegische TTS
Group ASA
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.06.2016 - 13:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1370199
Anzahl Zeichen: 13916

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Börse & Aktien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EANS-Hauptversammlung: FACC AG / Einladung zur Hauptversammlung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

FACC AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemĂ€ĂŸ TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemĂ€ĂŸ der DSGVO).


Alle Meldungen von FACC AG