(ots) - Bundestag darf nicht zum Abnicker der Vorstellungen
der Ministerpräsidenten werden
Am gestrigen Donnerstag hat Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder über die
Bund-Länder-Finanzbeziehungen beraten. Hierzu erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt
Rehberg:
"Die Ergebnisse der Gespräche von Bund und Ländern enthalten Licht
und Schatten. Mit der vollständigen Übernahme der
flüchtlingsbezogenen Kosten der Unterkunft in den Jahren 2016 bis
2019 in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro (2016: 400 Millionen
Euro, 2017: 900 Millionen Euro und 2018: 1,3 Milliarden Euro) sendet
der Bund ein wichtiges Signal an die Kommunen. Dabei muss
sichergestellt werden, dass das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es
aufgrund der steigenden Zahl anerkannter Asylbewerber benötigt wird.
Zu begrüßen ist, dass es eine Einigung über die im
Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um fünf
Milliarden Euro ab 2018 gibt. Danach erhalten die Kommunen 2,4
Milliarden Euro über einen erhöhten gemeindlichen Umsatzsteueranteil
und zusätzlich 1,6 Milliarden Euro für die Kosten der Unterkunft. 1
Milliarde Euro erhalten die Länder über die Umsatzsteuer, um diese
Mittel an die Kommunen weiterzugeben.
Bei den Regionalisierungsmitteln musste der Bund die politischen
Versäumnisse einiger Ministerpräsidenten um Bodo Ramelow und Dietmar
Woidke mit zusätzlichem Bundesgeld auffangen. Bund und Länder hatten
sich im September 2015 auf die Erhöhung der Regionalisierungsmittel
in 2016 auf acht Milliarden Euro und auf eine Dynamisierung dieser
Mittel in den Folgejahren mit einer jährlichen Rate von 1,8 Prozent
geeinigt. Gemäß dem Vorschlag der Länder sollten die Mittel nach dem
sogenannten Kieler Schlüssel auf die Länder verteilt werden. In den
Verhandlungen wurden die ostdeutschen Länder nicht gut vertreten.
Insbesondere Ramelow und Woidke erkannten erst im Nachhinein ihre
Fehler und suchten dann den Sündenbock auf Bundesseite. Da die Länder
untereinander keine Lösung fanden, musste der Bund die verfahrene
Situation mit zusätzlichen 200 Millionen Euro auflösen.
Die Union begrüßt, dass sich die Bundesregierung bei den Asyl -und
Flüchtlingskosten und bei der Reform der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen nicht auf die völlig überzogenen
Forderungen der Länder eingelassen hat, nachdem der Bund ein faires
Angebot vorgelegt hatte. Bei diesen kostenträchtigen Themen geht
Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Demokratie und Föderalismus zwischen
Bundesrat und Bundestag kann nicht so funktionieren, dass die Länder
ihre Probleme auf Kosten des Bundes lösen und die
Bundestagsabgeordneten zu Abnickern der Vorstellungen der
Ministerpräsidenten der Länder degradiert werden.
Die Länder haben für die Verhandlungen mit dem Bund Mondzahlen zu
ihren vermeintlichen flüchtlingsbedingten Kosten vorgelegt und den
permanenten Ruf nach Bundesgeld in den letzten Wochen nochmals
verstärkt. Dabei schrecken sie auch nicht davor zurück, in ihren
ureigenen Verantwortungsbereichen wie Schule, Hochschule und
Kindergärten Bundeshilfen zu verlangen. Es gibt aber keine
Allzuständigkeit des Bundes. Die Bundesländer müssen in ihren
Zuständigkeitsbereichen die volle Verantwortung übernehmen. Eine
Integrationspauschale des Bundes an die Länder wäre ein schwerer
Fehler und der Einstieg in eine neue 'Gemeinschaftsaufgabe
Integration' mit vermischten Zuständigkeiten.
Die Länder sind tatsächlich auch finanziell in der Lage,
Verantwortung zu übernehmen. Die meisten Länder und die Länder
insgesamt erzielen Haushaltsüberschüsse. Sie profitieren wie der Bund
von den niedrigen Zinsen und der sehr guten wirtschaftlichen Lage.
Von den Steuermehreinnahmen in den kommenden Jahren profitieren die
Länder sogar stärker als der Bund."
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