Mietrückstände: Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist nicht immer anfechtbar
(firmenpresse) - Bamberg, den 20.6.2016. Wolfgang Dippold, Immobilienexperte und Geschäftsführer der PROJECT Investment Gruppe aus Bamberg, weist darauf hin, dass Mietrückstände während eines Mietverhältnisses rechtzeitig und vollständig ausgeglichen werden müssen – ansonsten kann eine fristlose Kündigung folgen. „Wird die Miete nicht pünktlich oder vor allem nicht vollständig bezahlt, kann es schnell Ärger mit dem Vermieter geben. Dieser kann den jeweiligen Mieter durchaus fristlos kündigen“, so der PROJECT-Chef Wolfgang Dippold. „Es gibt zwar Fälle, in denen eine Kündigung aus gutem Grunde anfechtbar sein kann. Mietrückstände gehören allerdings nicht dazu“, erklärt der Geschäftsführer der PROJECT Investment Gruppe aus Bamberg. Laut einer Entscheidung des
Kammergericht Berlin (Az.: 8 U 205/15) kann man die Situation selbst mit einem Entgegenkommen in Form einer Teilzahlung nicht retten: „Bleibt ein nicht unerheblicher Teilbetrag offen, sind die Voraussetzungen für eine Kündigung weiterhin gegeben“, befand das Gericht. „Um dies zu vermeiden, sollten Rückstände rechtzeitig und vollständig ausgeglichen werden“, rät Dippold daher. Natürlich kann jeder mal in die finanzielle Situation geraten, dass es schwierig wird, alle Rechnungen zu begleichen. „Doch ein schuldenfreies Mietverhältnis zu bewahren, sollte immer oberste Priorität haben. Negative SCHUFA-Einträge sowie eine lückenlose Bescheinigung über die Mietschuldenfreiheit sind nämlich essentiell, um auch in Zukunft problemlos eine Immobilie zu finden“, betont Wolfgang Dippold.
Unterdessen ging es in dem vom Kammergericht Berlin verhandelten Fall um einen Gewerbemieter, der mit zwei Monatsmieten in Rückstand geraten war. Da es sich bei diesem Mietrückstand bereits um den zweiten innerhalb wenigen Jahren handelte, kündigte der Vermieter fristlos und hilfsweise ordentlich. Der Mieter glich zwar einen Tag vor Ausspruch der Kündigung etwa die Hälfte der Rückstände aus – trotzdem war er vor Gericht erfolglos. In diesem Fall habe der offene Betrag die Bagatellgrenze definitiv überstiegen. Auch nach Erhalt der Kündigung habe der Mieter die Rückstände nicht vollständig ausgeglichen. Abschließend rät der Geschäftsführer der PROJECT Investment Gruppe, Wolfgang Dippold: „Die Hochrechnung, dass die Monatsmiete ein Drittel des Nettogehalts nicht übersteigen sollte dient als Orientierung im Vorfeld und ist sehr realistisch kalkuliert.“
Die PROJECT Investment Gruppe ist spezialisiert auf die Entwicklung, die Verwaltung und das Management von Kapitalanlagen im Bereich der Immobilienentwicklung. Seit 1995 beweist die Gruppe, dass es in jeder Marktsituation Erfolgs- und Stabilitätsstrategien mit Immobilien gibt und nutzt diese konsequent für ihre Investoren. Das rein eigenkapitalbasierte Produktportfolio umfasst die PROJECT Publikumsfondsreihe, sowie semi-professionelle und institutionelle Konzepte.
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