(ots) - Reform kann fristgerecht umgesetzt werden
Die Koalition hat sich am heutigen Montag auf eine Reform der
Erbschaft- und Schenkungsteuer geeinigt. Dazu erklärt die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann:
"Mit der Einigung wird der Bestand von mittelständischen
Unternehmen und damit die besondere Struktur der Unternehmenskultur
in Deutschland gesichert. Die kurzfristige parlamentarische Umsetzung
bis zum 30. Juni ist ambitioniert. Wir sind aber zuversichtlich, dass
sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung bewusst sind und alles für
einen fristgerechten Abschluss in die Wege leiten.
Die Einigung bedeutet für viele Unternehmen weniger Bürokratie.
Für kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt
weiterhin die Lohnsummenprüfung, um von der Erbschaft- und
Schenkungsteuer verschont zu bleiben. Saisonarbeitnehmer bleiben bei
der Bestimmung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die vollständige Verschonung von
Betriebsvermögen nicht beanstandet. Somit sind keine Arbeitsplätze
durch Erbschaftsteuer in Gefahr. Allerdings darf die Erbschaftssteuer
auch keine Investitionen in den Unternehmen behindern. In diesem
Punkt gab es weitere Änderungen gegenüber dem Kabinettentwurf. So
verlängert sich die Reinvestitionsfrist für eigentlich nicht
begünstigtes Vermögen auf zwei Jahre, wenn dieses Vermögen für
betriebliche Investitionen verwendet wird. Auch die Bewertung des
übertragenen Vermögens im Kontext der Niedrigzinsphase wird
praxistauglicher. Der sog. Kapitalisierungsfaktor wird auf max. 12,5
Prozent gedeckelt.
Bei der Vererbung von Unternehmen gibt es jetzt eine erweiterte
Stundungsregelung. Zukünftig besteht ein Anspruch auf eine
voraussetzungslose und zinslose Stundung für 10 Jahre, wenn die
Einhaltung der Lohnsummenregelung und Behaltensfrist erfolgt."
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