(ots) - Der monatliche Index der tariflichen
Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen ist nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes im Zeitraum von Dezember 2014 bis Juni 2016
um 3,2 % gestiegen. Die Mindestlohnkommission hat festgelegt, dass
sie sich bei der erstmaligen Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns
zum 1. Januar 2017 an diesem Indikator orientiert.
Diese Veränderungsrate des Tarifindex spiegelt alle
Tarifabschlüsse beziehungsweise bereits vorher festgelegten
Stufenerhöhungen wider, die im Zeitraum von Januar 2015 bis
einschließlich Juni 2016 zur Auszahlung gekommen sind. Da die jüngst
erfolgten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und in der Metall-
und Elektroindustrie erst in der zweiten Jahreshälfte 2016
zahlungswirksam werden, wurden sie nicht berücksichtigt.
Simulationsrechnungen haben ergeben, dass sich die Veränderungsrate
von + 3,2 % durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf + 4,0
% und durch den Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie
auf + 3,7 % erhöht hätte. Beide Tarifabschlüsse zusammen hätten zu
einer Steigerung von 4,4 % geführt.
In die Berechnungen des Tarifindex fließen rund 500 ausgewählte
Tarifverträge und Besoldungsordnungen der Beamtinnen und Beamten ein.
Da zum jetzigen Zeitpunkt bereits alle Tarifabschlüsse und
Stufenerhöhungen vollständig vorliegen, die bis Ende Juni 2016 zur
Auszahlung kommen, konnte die Indexberechnung für diesen Monat
frühzeitig abgeschlossen werden.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Ralf Droßard Telefon: (0611) 75-4236, www.destatis.de/kontakt
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Statistisches Bundesamt
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