PresseKat - Mit 97-prozentiger Sicherheit: Entschädigung bei Flugverspätung / Fluggasthelfer EUclaim erklärt

Mit 97-prozentiger Sicherheit: Entschädigung bei Flugverspätung /
Fluggasthelfer EUclaim erklärt, worauf Passagiere achten sollten (FOTO)

ID: 1371168

(ots) -
Verspätete oder gestrichene Flüge vermiesen den Sommerurlaub. Die
gute Nachricht: Betroffene Passagiere haben laut
EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 Anspruch auf 250 bis 600 Euro
Entschädigung, wenn der Flug zum Beispiel wegen eines technischen
Defekts an der Maschine annulliert wurde oder mehr als drei Stunden
nach der geplanten Ankunftszeit seinen Zielflughafen erreicht.

EUclaim hilft bei Flugverspätung und -ausfall

Um Entschädigungen bei einer Flugverspätung erfolgreich geltend zu
machen, gilt es, einige Punkte zu beachten: "Wichtig ist es, die
Bordkarte oder das Flugticket in jedem Fall zu behalten", erklärt
Hendrik Noorderhaven, Geschäftsführer von EUclaim. "Auch Rechnungen,
etwa für Essen und Getränke, Hotelübernachtungen und Mietwagen,
sollten aufbewahrt werden", rät Noorderhaven. Ratsam sei es zudem,
Mitreisende als Zeugen nennen zu können. Da Airlines erst ab einer
Verspätung von drei Stunden entschädigen müssen - hier zählt der
Moment, an dem die Bordtüren geöffnet werden - hilft es außerdem, die
Verspätung genau zu dokumentieren.

Viele Fluggäste kennen ihre Rechte nicht

Doch häufig ignorieren Fluggesellschaften trotzdem die
berechtigten Entschädigungsansprüche der Passagiere. Zugleich kennen
viele Urlauber ihre Rechte nicht oder vermeiden einen langwierigen
Streit mit der Airline. Der Fluggasthelfer EUclaim unterstützt
betroffene Reisende und setzt Entschädigungsansprüche gegenüber den
Airlines durch - notfalls bis vor Gericht und fast immer
erfolgreich: Die Erfolgsquote des Unternehmens liegt bei über 97
Prozent. Möglich machen dies ein Team aus spezialisierten Juristen
sowie die umfangreiche Flugdatenbank des Unternehmens.

Mit einem Online-Schnelltest können betroffene Passagiere mit
wenigen Klicks erfahren, in welcher Höhe ihre Entschädigung ausfallen




wird. Benötigt werden im ersten Schritt nur Flugnummer und Datum.
Weiterer Vorteil: Es entstehen keinerlei Anwalts- oder
Verfahrenskosten. Lediglich im Erfolgsfall erhält EUclaim 22,5
Prozent (zzgl. MwSt.) der Entschädigung als Prämie.

Online-Schnelltest unter: www.euclaim.de



Pressekontakt:
vom stein. agentur für public relations gmbh
Steffen Klinge
Hufergasse 13
45239 Essen
Fon: 0201/29881-13
Fax: 0201/29881-18
Mail: skl(at)vom-stein-pr.de
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Datum: 21.06.2016 - 10:05 Uhr
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