PresseKat - MCM Investor über untersagte Maklergebühren für Wohnungsbesichtigungen

MCM Investor über untersagte Maklergebühren für Wohnungsbesichtigungen

ID: 1371406

Warum Gerichte Maklergebühren für Besichtigungen verboten haben

(firmenpresse) - Magdeburg,21.06.2016. Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg machen darauf aufmerksam, dass Makler Wohnungssuchende im Falle einer Besichtigung nicht mehr zur Kasse bitten dürfen. Dass entsprechende Gebühren unzulässig sind, entschied kürzlich das Stuttgarter Landgericht, welches einen Makler dazu verurteile, solche Gebühren im konkreten Fall zu unterlassen. Dieser hatte von potentiellen Mietern circa 35 Euro pro Besichtigung verlangt. „Das ist ein wichtiger Erfolg für Wohnungssuchende, die hier und da noch von Maklern abgezockt werden“, betonte Rolf Gaßmann, Vorsitzender des Mietervereins. „Des Weiteren bestätigt das Urteil auch die Rechtslage, wonach seit Juni 2015 der Auftraggeber des Maklers, welcher meist der Vermieter ist, für die Kosten verantwortlich ist“, fügen die MCM Investor Management AG-Experten hinzu. Der Immobilienvermittler im oben genannten Fall wurde sowohl vom Mieterverein, als auch von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs angeklagt. Beide Urteile kamen zum nahezu gleichen Ergebnis. Der Vorwurf des Mietervereins bestand darin, dass sich die Firma auf eine illegale Weise Maklergebühren „erschlichen“ habe, für die eigentlich der Vermieter zuständig gewesen wäre. „Wer also in einen solchen Fall involviert ist, kann problemlos die zu Unrecht gezahlte Gebühr zurückverlangen“, raten die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG allen Betroffenen.

Unterdessen hatte der besagte Immobilienvermittler argumentiert, dass er als Dienstleister, aber nicht als Makler gearbeitet habe. Daraufhin beriefen sich die Richter darauf, dass es für den Fall völlig irrelevant sei, wie er sich selbst bezeichne, da seine ausgeführte Tätigkeit eindeutig dem des Maklergeschäfts zuzuordnen sei. Für den Immobilienverband Deutschland (IVD), der selbst auch Makler vertritt, ist das Ergebnis wenig überraschend. Auch für die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg liegen die Begründungen auf der Hand: „Nicht grundlos gibt es das Bestellerprinzip, welches auch eingehalten werden sollte“, sagen sie abschließend. Glücklicherweise ist laut dem Landgericht aber auch noch kein anderes Urteil dieser Art bekannt. Es dürfte wohl „Signalwirkung“ gehabt haben.









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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Magdeburger MCM Investor Management AG (MCM) konzentriert sich vorrangig auf die Sanierung und den Neubau von Wohnimmobilien. Bisherige Investitionsstandorte sind Berlin, Leipzig, Magdeburg, Chemnitz und Halle. Neben dem An- und Verkauf von Immobilien ist MCM auch auf die langfristig orientierte Bewirtschaftung und die weitere Weiterentwicklung von Immobilien ausgerichtet. Die hierzu notwendige Haus- und WEG-Verwaltung werden neben dem Asset- und Bau-Management jeweils für Eigen - und Drittbestände angeboten.



PresseKontakt / Agentur:

MCM Investor Management AG
Lennéstr. 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 – 5 36 45 410
Ansprechpartner: Enrico Selig
E-Mail: enrico.selig(at)mcm-investor.de



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Datum: 21.06.2016 - 14:12 Uhr
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Freigabedatum: 21.06.2016

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