(ots) - Trotz starken Widerstands hält die Bundesregierung
an ihrem Plan fest, die umstrittene Novellierung des
Kulturgutschutzgesetzes noch vor der Sommerpause im Parlament zu
verabschieden. "Der jetzige Entwurf ist noch nicht ausgereift und
sollte dringend nachgebessert werden", sagte Michael Prinz zu
Salm-Salm, Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft Privates
Denkmaleigentum (APD) am Dienstag in Berlin. Es müsste u.a. konkreter
definiert werden, was unter den Begriff Sachgesamtheit fällt und was
national wertvoll ist. Das gelte auch für die Regeln zum staatlichen
Ankaufsrecht. Solche Lücken führten zu einer großen Verunsicherung
der privaten Sammler und Händler. "Gründlichkeit geht vor
Schnelligkeit", so Salm. Deshalb dürfe das neue Gesetz nicht aus
Zeitdruck über's Knie gebrochen werden. Stattdessen sollte eine
ausgewogene, zukunftsorientierte Lösung auch mit stärkerer
Beteiligung der Betroffenen erarbeitet werden. "Das neue Gesetz
sollte ein positives Klima schaffen, damit Sammler ihre Kunstwerke
gerne im Land behalten wollen."
Nach Einschätzung von Kunsthistorikern, internationalen
Auktionshäusern und Kunstspeditionen hat das angekündigte
Kulturgutschutzgesetz bereits einen wahren Exodus bedeutender
Kunstwerke aus deutschem Privatbesitz in Gang gesetzt. Experten
schätzen, dass seitdem Kunstwerke im Wert von mehr als einer
Milliarde Euro ins Ausland gebracht worden sind.
Die APD vertritt die Interessen der privaten Denkmaleigentümer
gegenüber Regierung und Parlament im Bund und Ländern in Fragen des
Denkmalschutzrechtes.
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