Pressemitteilung OTTO STÖBEN 22.06.2016
(firmenpresse) - Windkraftanlagen sind an und für sich eine gute Investition in die Zukunft. Wenn sie einmal stehen, können sie über viele Jahre günstig Strom produzieren. Was für die Betreiber und für die allgemeine Gesellschaft auf der einen Seite einen Zugewinn bedeutet, erweist sich auf der anderen Seite für den Immobilienbesitzer in der direkten Nachbarschaft solcher Windkraftanlagen nicht nur als eine optische und akustische Belastung. Viel bedeutender ist vor allem der damit verbundene, massive Wertverlust der Immobilie.
Die politische Forderung von Bürgerbeteiligungen an Windparks kann nicht die Lösung sein. Zum einen will nicht jeder Hausbesitzer auch Stromunternehmer werden, zum anderen sind viele Windparks nicht so lukrativ wie es scheint und damit auch ein finanzielles Risiko.
„Deshalb fordern wir die Strom-Rente für betroffene Immobilien“, so Carsten Stöben, geschäftsführender Gesellschaft der OTTO STÖBEN GmbH. „So wie der Grundstückseigentümer für den Standort einer Windkraftanlage auf seinen Grund und Boden eine jährliche Pacht erhält, sollten auch unmittelbar betroffene Immobilien ein grundstücksbezogenes Recht z. B. in Form von jährlichen, kostenlosen Stromlieferungen erhalten.“
Das würde bedeuten, dass betroffene Immobilien als Ausgleich für den Wertverlust solange entschädigt werden, wie die jeweilige Windkraftanlage steht.
Im Verkaufsfalle wäre das dann sicherlich für den einen oder anderen Käufer ein überzeugendes Argument.
Ansprechpartner:
OTTO STÖBEN GmbH
Carsten Stöben, geschäftsführender Gesellschafter OTTO STÖBEN GmbH
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OTTO STÖBEN ist ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Immobilien-Management und acht Büros in Schleswig-Holstein. Als Maklerunternehmen in der vierten Generation verknüpft OTTO STÖBEN stets diese Erfahrung mit frischer Innovation.
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