PresseKat - Marktüberwachung im E-Commerce: Herausforderung Fulfillment Center

Marktüberwachung im E-Commerce: Herausforderung Fulfillment Center

ID: 1371826

(ots) -

- eco Verband sieht Mitverantwortung bei Fulfillment Centern (FFC)
- freiwillige Vereinbarung der Marktüberwachung mit FFC sinnvoll

Um Verbraucher in Deutschland und Europa beim Online-Einkauf
besser zu schützen, fordert eco - Verband der Internetwirtschaft e.
V. eine Mitverantwortung der Fulfillment Center (FFC) bei der
Marktüberwachung. Die FFC-Dienstleister entwickeln sich zusehends zur
Drehscheibe für den internationalen Online-Handel, bewegten sich
jedoch nach deutschem und europäischem Recht häufig in einer
Grauzone, etwa hinsichtlich der Haftung für das Inverkehrbringen der
Produkte.

Unklare juristische Rolle und Verantwortung der FFC

Die Herausforderung besteht darin, dass Endkunden Waren bei
Anbietern bestellen können, die ihren Sitz nicht in der EU haben. Die
in der EU ansässigen Fulfillment Center kommen zu den klassischen
Marktteilnehmern, Hersteller und Händler, als "neue" juristische
Person hinzu. Das FFC ist nie Partner im Kaufvertrag und wird ähnlich
einem Spediteur selbst nie Eigentümer der angebotenen Produkte. Das
Anbieten und Ausliefern erfolgt im Auftrag oder im Namen des
ausländischen Anbieters. "Juristisch können FFC nicht ohne Weiteres
als 'Wirtschaftsakteure' eingestuft werden, obwohl sie im E-Commerce
signifikant an Bedeutung gewinnen - ohne dass ihre Verantwortung nach
deutschem oder europäischem Recht überhaupt geklärt wäre", sagt Prof.
Dr. Georg Rainer Hofmann, Leiter der eco Kompetenzgruppe E-Commerce.

Als Beispiel nennt eco asiatische Hersteller, die Produkte direkt
an hiesige Privatkunden vertreiben. Diese Produkte sind in
Deutschland und der EU zum Teil nicht legal oder unterliegen
zumindest einer Ãœberwachung und Kontrolle, wie zum Beispiel
Störsender, Laserpointer, Funkgeräte, usw. Oft tragen diese Produkte
keine oder eine gefälschte CE-Kennzeichnung. Wird diese Ware etwa




über einen Online-Shop angeboten und über einen EU-Drittstaat und ein
deutsches Fulfillment Center an deutsche Kunden ausgeliefert, hat der
Zoll beim Import keine Handhabe.

Marktüberwachung im E-Commerce ist schwierig

"Während deutsche Online-Händler der hiesigen Marktüberwachung
unterliegen, ist diese Kontrolle bei Nicht-EU Anbietern mit einem
dazwischen geschalteten Fulfillment Center schwierig bis unmöglich",
stellt Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann fest.

Hinzu kommt das Fehlen eines Verfahrens zur "Digitalen
Beschlagnahmung" bedenklicher Handelswaren aus Online-Shops
ausländischer Anbieter. Während die Marktüberwachung in Deutschland
den stationären Händler aufsucht und die Geräte beschlagnahmt und
prüft, müsste bei einem Nicht-EU-Händler die Bundesnetzagentur
(BNetzA) die fragliche Ware auf eigene Rechnung verdeckt kaufen, um
sich von der Legalität des Angebots zu überzeugen.

eco regt freiwillige Selbstverpflichtung an

Vor diesem Hintergrund empfiehlt eco eine Mitverantwortung der für
die Auslieferung in Deutschland und Europa eingeschalteten
Fulfillment Center. In anderen Branchen der Internetwirtschaft macht
eco bereits seit vielen Jahren gute Erfahrungen mit dem Modell der
Selbstverpflichtung. Gemeinsam mit dem Deutschen
Dialogmarketingverband DDV betreibt der eco Verband das
Positivlistenprojekt Certified Senders Alliance (CSA) für
Massen-Email-Versender. Ähnlich wie bei der CSA setzt eco auf eine
freiwillige Selbstverpflichtung der FFC, nur nach deutschem
beziehungsweise europäischem Recht legale Waren auszuliefern.

Als Teil der Verpflichtung müsste es der Bundesnetzagentur
ermöglicht werden, Waren digital zu beschlagnahmen und zu testen,
ähnlich wie Geräte physisch aus einem Elektrohandel beschlagnahmt
werden können. Dazu müsste für die Marktüberwachung die Möglichkeit
einer Bestellung im Netz ohne Zahlungsverpflichtung geschaffen
werden. Darüber hinaus sollte es der BNetzA ermöglicht werden
festzustellen, wer der Inverkehrbringer der nach deutschem Recht
illegalen Ware ist. Hierzu müssten sich die Fulfillment Center
verpflichten, keine Produkte von unbekannten Anbietern anzunehmen
beziehungsweise die Herkunft der BNetzA gegenüber offenzulegen.

eco (www.eco.de) ist mit mehr als 900 Mitgliedsunternehmen der
größte Verband der Internetwirtschaft in Europa. Seit 1995 gestaltet
der eco Verband maßgeblich die Entwicklung des Internets in
Deutschland, fördert neue Technologien, Infrastrukturen und Märkte,
formt Rahmenbedingungen und vertritt die Interessen der Mitglieder
gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. In den eco
Kompetenzgruppen sind alle wichtigen Experten und Entscheidungsträger
der Internetwirtschaft vertreten und treiben aktuelle und zukünftige
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