(ots) - Gericht: Massenhafte Datenabfrage durch Polizei
in Osnabrück war rechtswidrig
Funkzellenabfrage lieferte 14.269 Verbindungsdaten - Ermittlungen
nach Pfefferspray-Angriff eingestellt
Osnabrück. Die Polizei Osnabrück hat zu Unrecht im August 2014
insgesamt 14.269 Verbindungsdaten zur Aufklärung einer
Pfefferspray-Attacke abgefragt. Das hat jetzt das Landgericht
Osnabrück entschieden, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung"
(Donnerstag). Die Maßnahme sei unverhältnismäßig und im Ergebnis
rechtswidrig gewesen, so die Richter in ihrem Beschluss. Sie stellten
fest: Je größer der Kreis von Unverdächtigen sei, deren Daten im Zuge
einer solchen Abfrage erhoben werden, desto gewichtiger müssten neben
der Tat auch die Chancen sein, diese überhaupt aufzuklären.
Allerdings konnte die Tat auch mithilfe der Tausenden
Verbindungsdaten nicht aufgeklärt werden, das Ermittlungsverfahren
wurde laut "NOZ" eingestellt. Aufgrund des Tatorts in der Nähe
mehrerer Diskotheken gerieten auch Daten zahlreicher Unbeteiligter in
die Abfrage. Auslöser war die Pfefferspray-Attacke mutmaßlich
linksextremistischer Angreifer auf Personen aus der rechten Szene.
Ein zeitweilig Verdächtiger hatte Beschwerde gegen die
Funkzellenabfrage eingelegt und bekam jetzt Recht.
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