(ots) - Richterbund: Einsatz von Hilfspolizisten führt
nicht zu mehr Verurteilungen
Vorsitzender Gnisa: "Placebos für das Volk"
Osnabrück. Die deutschen Richter und Staatsanwälte halten den von
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgeschlagenen Einsatz
von Hilfspolizisten gegen die steigende Zahl von Wohnungseinbrüchen
für verfehlt. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Donnerstag) sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa:
"Dies wird voraussichtlich nicht zu mehr Verurteilungen von Tätern
führen." Wachpolizisten mit Kurzausbildung hätten keine Erfahrung bei
der Ermittlungsarbeit und nicht die Befugnisse qualifizierter
Polizisten. Der Verbandsvorsitzende warnte: "Der riesige Nachteil
ist, dass diese Leute nicht ermitteln und keine verlässlichen Beweise
zur Verurteilung von Tatverdächtigen sammeln können." Die
Aufklärungsquote werde deshalb nicht wesentlich steigen. Gnisa sagte:
"Der Einsatz von Hilfspolizisten wird der Justiz nicht weiterhelfen,
sondern die Richter eher vor Probleme stellen."
Der Vorsitzende des Richterbundes wertet den Vorschlag als
politisches Spielchen. "Das sind Placebos für das Volk. Die Politik
will den Bürgern eine Sicherheit vorgaukeln, die tatsächlich nicht
existiert." Ãœber Jahre sei bei der Polizei Personal abgebaut worden,
das nun fehle. "Für eine höhere Aufklärungsquote braucht man
qualifizierte Polizisten", sagte Gnisa. Bundesweit wurden im
vergangenen Jahr nur 15,2 Prozent aller von der Polizei registrierten
Wohnungseinbrüche aufgeklärt.
Vom Einsatz privater Wachleute zum Schutz von Wohngebieten hält
der Richterbund ebenfalls nichts. Gnisa sagte: "Das würde zu einem
Nebeneinander von Polizei und privaten Sicherheitsdiensten führen und
zu einer Erosion des Vertrauens in die Polizei." Man könne Einbruch
nur mit qualifizierten Polizisten wirksam bekämpfen. "Alles andere
ist ein Notnagel."
Der Deutsche Richterbund (DRB) ist der größte Berufsverband der
Richter und Staatsanwälte in Deutschland und vertritt mehr als 16 000
Mitglieder, darunter Richterinnen und Richter aller Gerichtszweige
sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
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