(ots) - Dr. Axel Reimann, Präsident der Deutschen
Rentenversicherung Bund, befasste sich in seinem Bericht an die heute
in Bremen tagende Bundesvertreterversammlung mit aktuellen
Reformvorschlägen für die gesetzliche Rentenversicherung. Er machte
einleitend deutlich, dass die Rentenversicherung nach den objektiven
Indikatoren aktuell in einer guten Verfassung sei. Der Beitragssatz
bewege sich auf einem Niveau wie in den 1980er-Jahren. Gleichzeitig
habe das Rentenpaket Leistungsverbesserungen in einem Umfang von zehn
Milliarden Euro gebracht und die Rentenanpassung in diesem Jahr falle
ausgesprochen positiv aus.
Auf der anderen Seite müsse man konstatieren, dass der Anteil der
Grundsicherungsbezieher unter den älteren Menschen auf drei Prozent
gestiegen sei und angesichts des Niedrigzinsumfeldes die betriebliche
Altersversorgung und die private Vorsorge unter Druck gerieten. Vor
diesem Hintergrund erinnerte er daran, dass die "Alterssicherung aus
mehreren Säulen sowie der Grundsatz, zusätzliche Belastungen
möglichst auf alle Schultern zu verteilen", in der Vergangenheit
wesentliche Orientierungsgrößen von Rentenreformen waren.
Zu der bereits im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Absicht, den
Prozess der Angleichung des Rentenrechts in Ost und West
fortzusetzen, merkte Reimann an, dass die endgültige Angleichung
aller Rechengrößen nicht quasi automatisch erfolgen werde, sondern
auf jeden Fall einer finalen Regelung durch den Gesetzgeber bedürfe.
Im Hinblick auf die ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene
solidarische Lebensleistungsrente warnte Reimann vor der Erwartung,
dass damit Altersarmut zielgenau bekämpft werden könne. Die Mehrzahl
der Grundsicherungsbezieher würde trotz einer solchen Maßnahme
bedürftig bleiben.
Auch wäre eine Bedürftigkeitsprüfung durch die Rentenversicherung
ein "gravierender Bruch mit den Grundsätzen der Rentenversicherung"
durch eine Vermischung von Versicherungs- und Fürsorgeprinzip.
Die Diskussion um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit solle
nicht einseitig auf die Anhebung der Regelaltersgrenze über ein Alter
von 67 Jahren hinaus ausgerichtet sein. Vielmehr sei es wichtig, den
Menschen ein entsprechend längeres Verbleiben im Erwerbsleben zu
ermöglichen. Hier spielten Rehabilitation und Prävention, aber auch
die Regelungen zum gleitenden Ãœbergang vom Erwerbsleben in die Rente
eine wichtige Rolle. Bei der Anhebung des tatsächlichen Rentenalters
gebe es bereits beachtliche Erfolge. So sei das tatsächliche
Rentenzugangsalter zwischen den Jahren 2000 und 2014 von 62,3 auf
über 64 Jahre angestiegen.
Reimann sprach sich dafür aus, den Zielkorridor für die
Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau über das Jahr 2030
hinaus zu erweitern und für die weiteren Diskussionen eine fundierte
Datenbasis zu schaffen. Zurückhaltend äußerte sich Reimann zu
Vorschlägen einer kapitalgedeckten Vorsorge unter dem Dach der
gesetzlichen Rentenversicherung. Es stelle sich die Frage, "warum
sich staatliche Institutionen ausgerechnet in einem für die
kapitalgedeckte Alterssicherung besonders schwierigem Umfeld auf
dieses für sie neue Gebiet begeben sollten".
Der vollständige Bericht ist im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar.
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