(ots) - Neuregelung des Kulturgutschutzrechts beschlossen
Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag das
Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts. Dazu erklären der
kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Marco Wanderwitz, und der stellvertretende Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Kultur und Medien, Ansgar Heveling:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Verabschiedung des
Kulturgutschutzgesetzes. Damit hat die Koalition eines der
gewichtigen kulturpolitischen Vorhaben der Legislaturperiode
umgesetzt.
Im parlamentarischen Verfahren haben die Koalitionsfraktionen eine
Reihe von Änderungen beschlossen. Diese bringen mehr Rechtssicherheit
und Erleichterungen für Eigentümer, Leihgeber und den Kunsthandel.
Durch ein so genanntes Negativattest wird auf Antrag des Eigentümers
festgestellt, dass sein Werk nicht als national wertvoll gilt. Münzen
als Massenware sind von den Ausfuhrbestimmungen und
Sorgfaltspflichten nicht mehr betroffen. Im Interesse der
Wissenschaft und der Paläontologie wurden definitorische
Klarstellungen vorgenommen.
Die breite öffentliche Debatte darüber, welches Kulturgut national
wertvoll ist, war richtig und wichtig. Der Staat hat das Recht und
die Pflicht, unser aller kulturelles Erbe zu schützen. Das kulturelle
Erbe trägt in bewegten Zeiten maßgeblich zur Identitätsbildung und
Selbstvergewisserung seiner Bürgerinnen und Bürger bei.
Deutschland ist eine Kulturnation und wird in der ganzen Welt als
solche angesehen. Die 'weiße Weste' hatte bislang einen Fleck: die zu
laxen Gesetze für die illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern,
u.a. aus Raubgrabungen in Bürgerkriegsgebieten der arabischen Welt.
Mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz wird Deutschland endlich der
UNESCO-Konvention von 1970 zum Schutz von Kulturgut vor
unrechtmäßiger Ein- und Ausfuhr gerecht."
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