PresseKat - Protestaktion behinderter Menschen in Berlin / Teilhabegesetz darf Selbstbestimmung nicht einengen

Protestaktion behinderter Menschen in Berlin / Teilhabegesetz darf Selbstbestimmung nicht einengen

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(ots) - Symbolische Einsperrung: Am 28. Juni um 10 Uhr
werden sich Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen
symbolisch in einen Käfig am Berliner Hauptbahnhof (Ausgang
Washington Platz) einsperren lassen. Mit dieser Aktion protestieren
sie gegen die massive Einschränkung der Selbstbestimmung, die ihnen
durch das geplante Bundesteilhabegesetz droht. Der umstrittene
Gesetzentwurf soll an diesem Tag vom Bundeskabinett beschlossen und
damit für die weitere Beratung in Bundestag und Bundesrat freigegeben
werden.

"Das Bundesteilhabegesetz darf keine Verschlechterungen für
behinderte Menschen bringen und muss einen entscheidenden Beitrag zur
Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
leisten. Doch der Referentenentwurf lehrt uns behinderten Menschen an
einigen Stellen das Fürchten. Deshalb protestieren wir unter dem
Motto '#NichtmeinGesetz' gegen die derzeitigen Pläne", erklärt Raul
Krauthausen.

"Die bisherigen Regelungen im Referentenentwurf schränken zum Teil
massiv das Wunsch- und Wahlrecht für ein selbstbestimmtes Leben
behinderter Menschen ein", erklärt Nancy Poser vom Forum behinderter
Juristinnen und Juristen. "Es hat nichts mehr mit der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention zu tun, wenn behinderte Menschen, die
sich mühsam den Weg aus Behinderteneinrichtungen heraus, zu einem
Leben in der eigenen Wohnung mit entsprechender Unterstützung
erkämpft haben, zukünftig befürchten müssen, zum Zwangspoolen von
Leistungen in sogenannte gemeinschaftliche Wohnformen gedrängt zu
werden und für ihre nötige Assistenz wieder auf's neue vor Gerichte
ziehen müssen."

In Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention sei es zudem
völlig unverständlich, warum behinderte Menschen, die wie alle
anderen auch, mitten in der Gesellschaft leben wollen, auch zukünftig




mühsam darlegen müssen, warum ein Leben in einer
Behinderteneinrichtung für sie unzumutbar ist, um die nötige
Unterstützung in den eigenen vier Wänden zu bekommen.

"Wenn nicht mehr auf den realen Bedarf zur Teilhabe geschaut wird,
sondern willkürliche fünf Kriterien für Teilhabeeinschränkungen
erfüllt werden müssen, um überhaupt Leistungen zu bekommen, dann wird
das Gesetz leicht zu einem Spargesetz, das behinderte Menschen, die
Hilfen brauchen, im Regen stehen lässt", meint Raul Krauthausen.
Unverständlich sei auch, dass nicht abgerückt wird von der Anrechnung
des Einkommens und Vermögens der behinderten Menschen. "Jemanden, der
sich einer größeren Operation unterziehen muss, prüft man zum Glück
ja auch nicht erst bezüglich seines Einkommens und Vermögens und
knöpft ihm seine Ersparnisse ab, die eine bestimmte Höhe übersteigen,
bis man ihn operiert. Bei uns behinderten Menschen scheint es aber
normal zu sein, uns lebenslang das Sparen aufzuzwingen, unsere
Einkünfte einzuschränken und für Leistungen zahlen zu lassen, auf die
wir angewiesen sind", ärgert sich Raul Krauthausen.

Weitere Informationen gibt's unter www.nichtmeingesetz.de



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Ottmar Miles-Paul
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Datum: 23.06.2016 - 14:56 Uhr
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