Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Wuppertal - vom 10. Mai 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Dünndarmperforation, Peritonitis und Bauchdeckenphlegmone anlässlich Laparoskopie, 20.000,- Euro, LG Wuppertal, Az.: 5 O 261/13
Chronologie:
Die Klägerin stellte sich aufgrund von Oberbauchschmerzen bei der Beklagten vor, wo eine laparoskopische Untersuchung erfolgte. Dabei kam es zu einer Dünndarmperforation mit weiteren Gesundheitsschädigungen. In der Folge waren weitere Nachoperationen erforderlich. Die Klägerin leidet auch noch heute, rund fünf Jahre nach dem Vorfall, unter den eingetretenen Folgen, sowohl körperlich, als auch psychisch.
Verfahren:
Das Landgericht Wuppertal hat den Vorfall mittels eines gynäkologischen Fachgutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis wurden fachmedizinisch einige Fehler in der ärztlichen Behandlung konstatiert, woraufhin das Gericht den Parteien anriet, sich auf eine pauschale Gesamtabfindung von 20.000,- Euro zu einigen. Es bestand für beide Seiten noch die Möglichkeit zum Widerruf, der nicht erfolgte.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Arzthaftungsprozesse dauern in der Regel mehrere Jahre. Der streitgegenständliche Vorfall datiert aus 2011, also seit rund fünf Jahren. Würde sich nunmehr noch ein Berufungsverfahren anschließen, wäre mit einer Beendigung des Rechtsstreits erst in 2017, beziehungsweise 2018 zu rechnen. Hier wäre die Politik gefordert, auf eine Prozessbeschleunigung in derartigen Verfahren hinzuwirken, zumal die Betroffenen momentan noch zu lange auf die ihnen zustehenden Ansprüche vergeblich zuwarten müssen, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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