(ots) -
Weniger Bürokratie bei der Umsetzung und ein moderates Vorgehen
bei der anstehenden Erhöhung der Lohnuntergrenze ab 2017: So lauten
die Forderungen des Kfz- und Tankstellengewerbes eineinhalb Jahre
nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes.
"Viele der meist kleinen Betriebe mit unter acht Mitarbeitern
klagen über den hohen Verwaltungsaufwand bei der Dokumentation der
Arbeitszeiten", erklärte Jan-Nikolas Sontag, Geschäftsführer des
Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein. Er nahm teil am ersten Politischen
Frühstück des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in
Berlin, gemeinsam veranstaltet mit dem Zentralverband des
Tankstellengewerbes (ZTG).
Ähnlich besorgt äußerte sich ZTG-Geschäftsführer Markus Pillok:
"Die meisten Tankstellen haben kein elektronisches
Zeiterfassungssystem. Die Mitarbeiter melden sich meist schon vor
ihrer Schicht über die elektronischen Kassen an. Weil dann die Zeiten
mit denen auf den Stundenzetteln oftmals nicht übereinstimmen,
befürchten die Pächter künftig Geldbußen nach Kontrollen."
Hinzu komme die unterschiedliche Zahlung des Mindestlohnes.
"Erhalten geringfügig Beschäftigte Brutto wie Netto abzüglich
eventueller Rentenversicherungsbeiträge, werden bei den
Festangestellten weitere Abzüge fällig", so Pillok. So könnten
Minijobber manchmal mehr verdienen als Festangestellte. Das Gesetz
habe diese Situation leider nicht geregelt, bedauerte er. Die
Einführung des Mindestlohnes koste die Stationen durchschnittlich
10.000 bis 20.000 Euro.
Ein weiteres Problem sehen die beiden Verbände in den Kontrollen
über die Einhaltung des Mindestlohnes. Jan-Nikolas Sontag: "Wenn
Zollbeamte in voller Montur in Autohäuser stürmen, führt das zu
Irritationen bei den Kunden." Hier müsse die Verhältnismäßigkeit
gewahrt bleiben.
Steffen Kanitz, MdB, Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für
Wirtschaft und Energie, und Hubert Hüppe, MdB, Stellvertretendes
Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, versicherten, dass die
Abgeordneten sachdienlichen Hinweisen nachgehen werden. Kanitz:
"Dort, wo es zu Auswüchsen kommt, müssen wir im Zweifelsfall
eingreifen."
Was den Erfolg des Gesetzes angeht, ließen die Parlamentarier
keinen Zweifel. "Der Mindestlohn ist sinnvoll, greift
ordnungspolitisch und hat auf dem Arbeitsmarkt zu keinerlei
Verwerfungen geführt. Die Befürchtung, dass er Jobs kosten würde, hat
sich nicht erhärtet", schlussfolgerte Prof. Dr. Matthias Zimmer, MdB,
Stellvertretender Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Arbeit
und Soziales. Wenige Tage vor der Entscheidung der
Mindestlohnkommission über die Anhebung der Lohnuntergrenze ab 2017
geht der Bundestagsabgeordnete von einer Steigerung von derzeit 8,50
Euro um voraussichtlich rund 30 Cent aus.
Auf die Frage von Dr. Christoph Konrad, Leiter des
ZDK-Hauptstadtbüros, welchen Einfluss die außerhalb des
Betrachtungszeitraums liegenden Tarifabschlüsse der Metall- und
weiterer Branchen auf die Festsetzung des künftigen Mindestlohnes
haben werden, verwies Zimmer auf die Entscheidung der paritätisch
besetzten Kommission. Hintergrund: Die Anhebung könnte höher
ausfallen, wenn im Tarifindex - er ist die Grundlage für die
Festsetzung des Mindestlohnes - auch diese Abschlüsse berücksichtigt
werden.
Mit dem ersten Politischen Frühstück gab der ZDK den Auftakt zu
einem Gesprächsformat, das den regelmäßigen Dialog zwischen
Parlamentariern und Vertretern von Verbänden und Unternehmen zu
verkehrspolitischen und gesellschaftlich relevanten Themen fördern
will.
Pressekontakt:
Ulrich Köster´
ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228 / 91 27 270
E-Mail: koester(at)kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de