Warum sich Flächenangaben unterscheiden können
(firmenpresse) - St.Gallen, 24.06.2016. „Wer eine Immobilie mietet, kauft oder baut, wird zwangsläufig mit den jeweiligen Flächenangaben konfrontiert“, weiß Michael Oehme, PR-Berater und Kommunikationsexperte aus Sankt Gallen. „Die Zahlen sind essentiell bei der weiteren Planung und sollten nicht fehlinterpretiert werden. Sonst kann das Zeit und im schlimmsten Fall auch bares Geld kosten“, so Oehme. „Präzise Flächenangaben geben Aufschluss über die konkrete Miethöhe, aber auch die erzielbare Rendite und über die Baupreise ohnehin.“ Insgesamt sollte man sich die Größe aller Räume, mögliche Wintergärten, Balkone, Dachgärten sowie Terrassen ansehen. Laut Deutschem Mieterbund stehen jedem Bundesbürger statistisch rund 47 Quadratmeter zur Verfügung. Die Wohnfläche ist vor allem bei Mietverhältnissen ausschlaggebend: Meistens involviert das nämlich auch die Betriebskosten, außerdem ist der Quadratmeterpreis die Grundlage für eine Mieterhöhung. Die Wohnfläche ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Grundfläche. „Die Wohnfläche ist meist größer angegeben und berechnet sich nach anderen rechtlichen Vorgaben, welche die Wohnflächenverordnung (Wolf) definiert“, so Michael Oehme weiter. So legt die Wolf beispielsweise fest, dass alle Räume mit einer Höhe von mindestens zwei Metern komplett als Wohnfläche zählen - Räume zwischen weniger als zwei und mehr als einem Meter werden zur Hälfte angerechnet.
Unterdessen zählen Balkon- und Terrassenflächen nur zu einem Viertel, in Ausnahmefällen zur Hälfte. Vorsicht geboten ist auch bei den verschiedenen Begrifflichkeiten: So findet man den Begriff Mietfläche vor allem in Gewerbemietverträgen, während die sogenannte Nutz- oder Nutzungsfläche zur Ermittlung von Grundflächen von Bauwerken benutzt wird. Dazu zählen allerdings auch gemeinschaftlich genutzte Räume, wie Keller, Waschküchen, Abstellräume oder Fahrradkeller. Die Grundflächenzahl ist wichtig, wenn man ein Haus plant. „An dieser Fläche erkennt ein Häuslebauer, wie viel Fläche des Grundstücks er tatsächlich bebauen kann“, erklärt Michael Oehme. Ist die Grundflächenzahl beispielsweise mit 0,2 angegeben, darf man darf höchstens 20 Prozent der Grundstücksfläche bebauen. „Grundstückskäufer sollten auf diese Zahl achten, wenn es darum geht, wie viel sie mit ihrer Immobilie erzielen können, also je höher diese Zahl, desto höher grundsätzlich der Erlös“, rät Oehme. Zu guter Letzt gibt es noch die Geschossflächenzahl, die das Verhältnis zwischen Grundstücksgröße und Geschossfläche angibt. „Also bei einem 1000 Quadratmeter großen Grundstück bei einer Geschossflächenzahl von 0,7 ist eine Geschossfläche von 700 Quadratmeter zulässig“, sagt Oehme abschließend.
Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Consultant der CapitalPR AG, Sankt Gallen/Schweiz ist er seit 2012 auf die Positionierung und Kapitalisierung von mittelständischen Unternehmen sowie Projekten mit Schwerpunkt Immobilien und Erneuerbare Energien spezialisiert. Oehme entwickelt zudem Versicherungskonzepte im Sachwertbereich mit namhaften internationalen Assekuradeuren.Â
Michael Oehme
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