(ots) - Anlässlich der ersten Lesung des EEG 2016 im
Deutschen Bundestag appelliert der Biogasrat+ e.V. an die
Parlamentarier, den Gebotshöchstpreis bei der Ausschreibung von
Neuanlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse auf 18,9 ct/kWh anzuheben.
"Im aktuellen Gesetzentwurf werden Biomasse-Neuanlagen gegenüber
bestehenden Biomasseanlagen eklatant diskriminiert, da für
Bestandsanlagen im Rahmen der Ausschreibung ein Gebotshöchstwert von
16,9 ct/kWh gelten soll, während für Neuanlagen ein Gebotshöchstwert
von 14,88 ct/kWh vorgesehen ist", so Janet Hochi, Geschäftsführerin
des Biogasrat+ e. V.. Der Verband sieht hierin einen klaren Verstoß
gegen das EU-Wettbewerbsprinzip. "Es ist sachlich nicht zu begründen,
dass für bestehende Anlagen, die bereits eine Förderung über das EEG
erhalten haben, ein höherer Gebotshöchstwert gelten soll als für
Neuanlagen. Neuanlagen haben gegenüber Bestandsanlagen zusätzliche
Kapitalkosten von durchschnittlich 2,0 ct/kWh, für sie muss daher ein
Gebotshöchstwert gelten, der diese berücksichtigt", fordert der
Bioenergieverband. Nur so sei ein moderates Wachstum und die
Perspektive für die erneuerbare Energieversorgung aus Biogas und
Biomethan gesichert. "Bei einem Gebotshöchstwert von 14,88 ct/kWh für
Neuanlagen, wird es keinen Ausbau von Bioenergie in Deutschland
geben, damit wird die Zukunftsfähigkeit unserer Branche in
Deutschland beerdigt", mahnt Hochi.
Die Branche stelle sich dem Systemwechsel im Rahmen der
Ausschreibungen hin zu mehr Wettbewerb. "Deshalb fordern wir von der
Politik ein einfaches Ausschreibungsverfahren ohne überbordende
Regulierung unserer Unternehmen. Wir wollen mehr Markt und brauchen
keine weiteren Beschränkungen durch willkürlich festgelegte
Korrekturfaktoren oder Begrenzungen bei Einsatzstoffen, die
Wettbewerb verhindern und marktwirtschaftliches Agieren in unserer
Branche unmöglich machen", stellt Hochi klar. Mit der Einführung von
Korrekturfaktoren für Biomasseanlagen im Ausschreibungsverfahren
würden weniger kosteneffiziente Anlagenkonzepte gegenüber
kosteneffizienten Anlagenkonzepten bevorzugt. Das politische Ziel,
die Förderung von kosteneffizienten Bioenergieprojekten im Rahmen von
Ausschreibungen voranzubringen, werde so klar verfehlt, warnt der
Verband. Nach Ansicht des Biogasrat sollte das
Ausschreibungsverfahren lediglich nach gasförmiger und fester
Biomasse differenzieren, um den unterschiedlichen Kostenstrukturen
der gasförmigen und festen Energieträger und ihrer
Einsatzmöglichkeiten Rechnung zu tragen. "In den Beratungen zum EEG
2016 darf der Mehrwert, den Biogas und Biomethan bei der erneuerbaren
Energieversorgung im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor zur
Einsparung von Treibhausgasemissionen erbringen, nicht vergessen
werden", appelliert Hochi an die Bundestagsabgeordneten.
Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
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