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Winkelmeier-Becker/Sütterlin-Waack: Koalition erhöht Qualitätsanforderungen für Gutachter in familienrechtlichen Verfahren

ID: 1373021

(ots) - Sachverständige müssen bestimmte
Mindestqualifikation haben

Die Koalitionsfraktionen haben sich am gestrigen Donnerstag über
neue Vorgaben zur Berufsqualifikation von Gutachtern in
Kindschaftssachen verständigt. Dazu erklären die rechtspolitische
Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und die zuständige Berichterstatterin, Sabine
Sütterlin-Waack:

"Mit den Neuregelungen im familiengerichtlichen Verfahren
verankern wir erstmals verbindliche Mindestanforderungen an die
Berufsqualifikation von Sachverständigen.

Jährlich werden in Deutschland ca. 270.000 familiengerichtliche
Gutachten erstellt. Dabei geht es in der Regel darum, welche
Maßnahmen wie z.B. Sorgerechtsentzug, Umgangsregelung für das Wohl
des Kindes bzw. zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung erforderlich
sind. Diese Gutachten berühren äußerst sensible Fragestellungen und
haben oftmals entscheidenden Einfluss auf Verfahren, die zudem von
den Parteien nicht selten hochemotional geführt werden.

Nach derzeitiger Rechtslage kann grundsätzlich jeder ein Gutachten
in kindschaftsrechtlichen Verfahren erstellen, egal welche Ausbildung
oder Fortbildung er hat. Künftig sollen nur noch Sachverständige mit
einer psychologischen, psychotherapeutischen, psychiatrischen oder
ärztlichen Berufsqualifikation berufen werden; Pädagogen oder
Sozialpädagogen kommen in Betracht, wenn sie über eine diagnostische
oder analytische Zusatzqualifikation verfügen.

In einer Vielzahl von Bürgerschreiben und Presseberichten wurde in
jüngerer Vergangenheit auf Defizite bei der Gutachtenqualität in
kindschaftsrechtlichen Verfahren hingewiesen. Die Rechts- und
Familienpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich schon in
den Koalitionsverhandlungen dafür eingesetzt, dass die Reform des




Sachverständigenrechts in den Koalitionsvertrag aufgenommen wird.

Darüber hinaus führen wir mit dem Gesetz einen neuen Rechtsbehelf
ein, mit dem Beteiligte in kindschaftsrechtlichen Verfahren gegen
unbegründete Verfahrensverzögerungen vorgehen können.

Wir freuen uns, dass wir dieses wichtige Vorhaben nun noch vor der
Sommerpause abschließen können."



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Datum: 24.06.2016 - 15:08 Uhr
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