(ots) - Gutachter müssen Interessenkonflikte offenlegen
Die Koalitionsfraktionen haben sich am gestrigen Donnerstag über
Änderungen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Sachverständigenrechts
und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in
Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit verständigt. Dazu erklären die rechtspolitische
Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Sebastian
Steineke:
"Unabhängigkeit und Neutralität von Gutachtern in
Gerichtsprozessen werden mit den geplanten gesetzlichen Änderungen
gestärkt.
Gutachter leisten oftmals einen entscheidenden Beitrag zur
Aufklärung komplizierter Sachverhalte und zur Vorbereitung
gerichtlicher Entscheidungen. Dabei ist die Neutralität der
Sachverständigen ein überragend wichtiges Gut, um Richtigkeit und
Akzeptanz ihrer Gutachten zu gewährleisten. In jüngerer Zeit wird von
Bürgerinnen und Bürgern und in Presseberichten die Unabhängigkeit
gerichtlich bestellter Sachverständiger bisweilen in Frage gestellt.
Daraus ziehen wir mit diesem wichtigen Vorhaben, das auf Betreiben
von CDU und CSU im Koalitionsvertrag verankert wurde, nun
Konsequenzen.
Künftig müssen Sachverständige in jedem Stadium des Verfahrens
sorgfältig prüfen, ob sie mit der Ausführung in einen
Interessenkonflikt kommen, etwa weil sie für eine beteiligte Partei
bereits tätig geworden sind. Auf Initiative der Union hat die
Koalition beschlossen, dass Gutachter, die dieser Offenlegungspflicht
nicht nachkommen, mit einem empfindlichen Ordnungsgeld zu rechnen
haben. Zudem verliert der Sachverständige in solchen Fällen seinen
Vergütungsanspruch.
Mit dem Gesetz werden wir auch die zügige Durchführung von
Zivilprozessen gewährleisten. Zu diesem Zweck haben wir beschlossen,
von gesetzlichen Vorgaben zur Anhörung der Parteien vor Bestellung
eines Sachverständigen abzusehen. Hierdurch werden unnötige
Verfahrensverzögerungen vermieden. Zudem wird das Ordnungsgeld, das
gegen einen Sachverständigen erhoben werden soll, wenn er sein
Gutachten nicht rechtzeitig abliefert, auf bis zu 3.000 Euro erhöht.
Mit dem Gesetz sorgen wir insgesamt für eine bessere und
effizientere Durchführung des Sachverständigenbeweises, der in vielen
Gerichtsprozessen eine hohe Bedeutung hat."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle(at)cducsu.de