(ots) - BSB und IFB sehen erheblichen Verbesserungsbedarf
in Bauverträgen
- BSB-Studie: Keine Bau- und Leistungsbeschreibung erfüllt
Mindestanforderungen
- Ungenaue Angaben: Risiko für Bauherren
- Verbindliche Mindeststandards: Gesetzentwurf zum
Bauvertragsrecht geht in die richtige Richtung
Bereits seit 2003 gibt es "Mindestanforderungen an Bau- und
Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser". Doch auch
heute noch erfüllen viele Vertragswerke die Anforderungen dieses
Instruments nicht, das im Rahmen der "Initiative kostengünstig
qualitätsbewusst bauen" vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Stadtentwicklung entwickelt und 2008/2009 novelliert wurde. Für
Bauherren können sich daraus zum Teil erhebliche Risiken ergeben.
Leichte Verbesserungen, aber noch keine Entwarnung
In einer aktuellen Analyse hat die Verbraucherschutzorganisation
Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) in Zusammenarbeit mit dem Institut
für Bauforschung e.V. Hannover (IFB) 100 Bau- und
Leistungsbeschreibungen von Generalunternehmen, Generalübernehmern
und Bauträgern unter die Lupe genommen. Keines der untersuchten
Vertragswerke erfüllte die definierten Mindestanforderungen
vollständig. Immerhin sind im Vergleich zur Vorgängerstudie von BSB
und IFB aus 2010 leichte Verbesserungen festzustellen. So waren 2016
bei 72 Prozent die Leistungen zumindest im Wesentlichen vollständig,
aber nicht durchgehend konkret beschrieben, 2010 traf dies nur bei 53
Prozent zu. Entwarnung gibt der BSB für Verbraucher dennoch nicht,
denn selbst hier müssen Bauherren noch mit einer Reihe von
nachteiligen und mit erheblichen Kosten- und Qualitätsrisiken
verbundenen Regelungen in den Bau- und Leistungsbeschreibungen
rechnen.
Mehrere Gewerke fast durchgängig unzureichend beschrieben
Besonders negativ schnitten in der aktuellen Studie die Bereiche
"Ãœbergabe der Unterlagen und technischen Nachweise", die "Planung und
Bauleitung", die "Baustelleneinrichtung" und die "Außenanlagen" ab,
die überwiegend unzureichend beschrieben waren. Verbesserungen gab es
in der Gesamtbewertung der Bereiche "Ausstattung", "Allgemeine
Objektangaben" sowie mit Abstrichen auch bei "Haustechnischen
Anlagen" und dem "Rohbau". Die Studie bewertet sie mindestens als "im
Wesentlichen vollständig" beschrieben. Anlass zu anhaltender Kritik
sehen die Verfasser der Analyse, wie schon in 2010, u.a. bei der
"Nutzung regenerativer Energien" sowie "Schutz / Sicherheit bei
Elektroanlagen".
Kosten- und Haftungsrisiken für Verbraucher
Mangelhafte Leistungsbeschreibungen können für Bauherren
erhebliche Risiken nach sich ziehen. Kostenrisiken entstehen zum
Beispiel, wenn der Bauherr bestimmte Leistungen als
Vertragsbestandteil erwartet, diese aber nicht genau definiert sind
und zusätzliche, nicht eingeplante Kosten entstehen. Bei ungenauen
Angaben zur Beschaffenheit und Qualität von Bauteilen kann der
Bauherr verschiedene Angebote nur schwer vergleichen, um das
vorteilhafteste Preis-Leistungs-Verhältnis herausfinden. Ungenaue
Beschreibungen bergen auch das Risiko von Mängeln und Folgeschäden am
Haus, wenn bestimmte Leistungen dadurch mangelhaft ausgeführt werden.
Wenn beispielsweise durch ungenaue Baubeschreibungen eine Baustelle
nicht ordnungsgemäß abgesichert oder der Bauherr nicht versichert
ist, können schlimmstenfalls straf- oder zivilrechtliche Verfolgung
drohen und Vermögensschäden nach sich ziehen.
Vorsicht geboten ist laut der Studie bei Formulierungen wie
"Versicherung und sonstige Baunebenkosten sind vom Bauherren zu
zahlen" oder "Ein Grundstücksentwässerungsplan kann als Zusatz
vereinbart werden", die für den Bauherren Kostenrisiken nach sich
ziehen und den Vergleich mit anderen Angeboten erschweren.
Formulierungen wie "...oder gleichwertig" öffnen Tür und Tor für den
Einbau von No-Name-Produkten, deren Preis und Herkunft kaum zu
ermitteln sind. Und wenn der Bauherr laut Leistungsbeschreibung für
die "Sicherung der Baustelle" selbst verantwortlich ist, trägt er
nicht nur ein hohes Kostenrisiko, sondern schlimmstenfalls auch
juristische Konsequenzen.
BSB fordert weiter gesetzlich festgelegte Mindeststandards
Durch die aktuelle Studie sieht sich der BSB in seiner Forderung
bestätigt, Mindeststandards für Bau- und Leistungsbeschreibungen auch
gesetzlich zu verankern. Das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren
für ein neues Bauvertragsrecht greift die in der Analyse aufgezeigte
Gefahr für Verbraucher auf und sieht eine entsprechende Regelung vor.
"Für Verbraucher ist es wichtig und dringlich, dass die im
Gesetzentwurf geplanten Pflichten zur Baubeschreibung und zur
Übergabe von Unterlagen an den Bauherren so schnell wie möglich
wirksam werden. Die Studie belegt ein weiteres Mal, dass nur mit
einer unverbindlichen Selbstverpflichtung das notwendige
Verbraucherschutzniveau nicht zu erreichen ist", erklärt Florian
Becker, Geschäftsführer des BSB.
Der Forschungsbericht des Instituts für Bauforschung e.V. Hannover
steht im Internet unter www.bsb-ev.de/studien/analysen-und-studien
als Download kostenlos zur Verfügung.
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Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 27.06.2016
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