Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Oberlandesgericht Frankfurt/M. - vom 17. Mai 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Beidseitige Läsion des Nervus femoralis bei Wirbelsäulenversteifung, 50.000,- Euro plus Feststeller, OLG F'furt/M., Az.: 8 U 224/12
Chronologie:
Der Kläger litt seit Jahren unter Rückenschmerzen. In 2005 wurde er in der Klinik der Beklagten aufgenommen und operiert. Postoperativ kam es zu einer beidseitigen Quadrizepsparese, als deren Ursache eine inkomplette Läsion des Nervus femoralis diagnostiziert wurde. Seit dem Vorfall kann der Kläger u.a. seiner Erwerbstätigkeit nicht mehr nachkommen.
Verfahren:
Bereits das Landgericht Wiesbaden hatte sich mit der Angelegenheit befasst (Az. 2 O 233/09) und mit Urteil vom 13.09.2012 die Klage als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Der Arzthaftungssenat des OLG Frankfurt/M. hat den Vorfall nochmals umfassend fachmedizinisch hinterfragen lassen und im Ergebnis u.a. festgestellt, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, weil die Operationsdauer von über elf Stunden außerhalb des Zulässigen liege. Sie sei durch Umstände der Operation auch nicht erklärbar. Das OLG hat die Beklagte sodann zur Zahlung von 50.000,- Euro Schmerzensgeld verurteilt, sowie festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weiteren materiellen Schäden zu ersetzen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Aus den zugesprochenen Feststellungsanträgen werden die Prozessvertreter des Klägers nunmehr erneut in Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer der Beklagten eintreten. Der seit nun rund elf Jahren erwerbsunfähige 54-jährige Patient wird allein einen Verdienstausfallschaden im hohen sechsstelligen Eurobereich beanspruchen, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.
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